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Ordnungsstrafe

Über Personen, die eine Amtshandlung stören oder durch unpassendes Verhalten den Anstand verletzen, sich beleidigender Schreibweise bedienen oder in sonstiger Weise gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, kann eine Ordnungsstrafe (meist ein Geldbetrag) verhängt werden, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist.

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion