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Mindestlohntarif

Um auch für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Lohnbedingungen nicht durch Kollektivvertrag geregelt werden können, Mindestlöhne festsetzen zu können, kann durch das Bundeseinigungsamt ein Mindestlohntarif bestimmt werden. Da es in den meisten Branchen einen Kollektivvertrag gibt, gibt es nur für wenige Berufsgruppen einen Mindestlohntarif ( z.B. Hausgehilfinnen/Hausgehilfen, Hausbesorgerinnen/Hausbesorger).

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion