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Kreditvertrag

Durch einen Kreditvertrag verpflichtet sich eine Kreditgeberin/ein Kreditgeber gegenüber einer Kreditnehmerin/einem Kreditnehmer zur Gewährung eines Kredits zu den zwischen beiden Partnern vereinbarten Konditionen.

Die Informationen, die ein Kreditvertrag zwischen einem Unternehmen (Kreditgeber) und einer Verbraucherin/einem Verbraucher (Kreditnehmer) enthalten muss, sind im Verbraucherkreditgesetz genau festgelegt.

Solche Kreditverträge müssen u.a. folgende Informationen enthalten:

  • Gesamtkreditbetrag
  • Sollzinssatz
  • Effektiver Zinssatz
  • Laufzeit und
  • Gesamtbelastung (ausbezahlte Kreditsumme und Kosten)

Ausführliche Informationen zum Thema "Kreditvertrag" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Verbraucherkreditgesetz (VKrG)

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion