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Krida

Unter (strafrechtlicher) Krida versteht man im Wesentlichen die betrügerische oder grob fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit durch eine Schuldnerin/einen Schuldner.

Hinweis

Der Tatbestand "Fahrlässige Krida" wurde durch den Tatbestand " Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" ersetzt.

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion