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Hauptmiete

Eine Hauptmiete liegt dann vor, wenn der Mietvertrag zwischen der Wohnungssuchenden/dem Wohnungssuchenden und

  • der Eigentümerin/dem Eigentümer der Liegenschaft,
  • mit der/dem dinglich oder obligatorisch berechtigten Fruchtnießerin/Fruchtnießer der Liegenschaft,
  • der Wohnungseigentümerin/dem Wohnungseigentümer (sofern der Mietgegenstand im Wohnungseigentum steht),
  • der Mieterin/dem Mieter bzw. der Pächterin/dem Pächter des ganzen Hauses,
  • der Wohnungseigentumsbewerberin/dem Wohnungseigentumsbewerber, deren/dessen Wohnungseigentum noch nicht verbüchert ist,

geschlossen wurde.

Ausführliche Informationen zum Thema "Hauptmiete und Untermiete" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion