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Evidenzgemeinde

Die Gemeinden sind verpflichtet, ein ständiges Verzeichnis der Staatsbürgerinnen/Staatsbürger zu führen. Dieses Verzeichnis wird Staatsbürgerschaftsevidenz genannt.

Die jeweils für eine Person zuständige Evidenzgemeinde hängt vom Geburtsdatum ab:

  • Für Personen, die vor dem 1. Juli 1966 in Österreich geboren sind, ist die Geburtsgemeinde die zuständige Evidenzgemeinde
  • Für Personen, die ab dem 1. Juli 1966 in Österreich geboren sind, ist die Gemeinde, in der die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt ihren Wohnort hatte, die zuständige Evidenzgemeinde

Hinweis

Liegt der Wohnort der Mutter im Ausland, dann gilt die Geburtsgemeinde der zu verzeichnenden Person als zuständige Evidenzgemeinde.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion