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Elektronische Signatur

Sinnverwandter Begriff: digitale Signatur

Unter elektronischer Signatur versteht man ein Verfahren zur Sicherstellung der Echtheit einer elektronischen Nachricht in Bezug auf die Verfasserin/den Verfasser. Sie gilt damit als rechtsgültige Unterschrift.

Hinweis

Mit der elektronischen Signatur sind die Voraussetzungen für elektronische Amtswege, den elektronischen Geschäftsverkehr, aber auch andere Anwendungsgebiete, die bisher auf Papier angewiesen waren, gegeben.

Ausführliche Informationen zum Thema "ID Austria" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion