Arbeitslosengeld – Meldungen an das AMS
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Bestimmte Umstände während der Zeit der Arbeitsuche müssen rechtzeitig dem Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldet werden. Meldungen können grundsätzlich elektronisch (z.B. über das eAMS-Konto), telefonisch, schriftlich oder persönlich durchgeführt werden.
Betroffene
Personen auf Arbeitsuche
Voraussetzungen
Folgende Umstände müssen ohne Verzug, spätestens aber innerhalb einer Woche ab Eintritt des Ereignisses dem AMS bekannt gegeben werden:
- Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse
- Übersiedlungen
- Auslandsaufenthalte
- Krankenstände oder Spitalsaufenthalte
- Jede für den Fortbestand und das Ausmaß des Anspruches maßgebende Änderung
Während eines Auslandsaufenthaltes gebührt grundsätzlich kein Arbeitslosengeld ("Ruhen"). Unter bestimmten Umständen kann jedoch ein gleichzeitiger Arbeitslosengeldbezug bewilligt werden. Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeitslosengeld – Ruhen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Fristen
Wer eine neue Arbeit aufgenommen hat, muss dies sofort dem AMS melden. Dies gilt auch für geringfügige Beschäftigungen.
Wer ohne triftigen Grund die Kontrollmeldetermine des AMS nicht wahrnimmt, verliert den Leistungsbezug ab diesem Tag bis zur persönlichen Wiedermeldung. Unter Umständen verkürzt sich dadurch der Zeitraum, in dem Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Zuständige Stelle
Das AMS
Verfahrensablauf
Für Abmeldungen beim AMS aufgrund einer Beschäftigungsaufnahme oder eines anderen Abmeldegrundes (z.B. Krankenstand oder Auslandsaufenthalt) steht ein Online-Service zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Keine Angaben
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Zusätzliche Informationen
Wer aus einer oder mehreren Beschäftigungen Entgelt erzielt, das insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, gilt weiterhin als arbeitslos und hat daher bei Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Online-Ratgeber und -Rechner
- Arbeitslos
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- Arbeitslosengeld – Anspruchsdauer
- AMS-Ansprüche im Ausland
- Arbeitsuche in Österreich
- Arbeitsuchend
- Meldepflichten beim AMS
Weiterführende Links
- Online-Abmeldung (AMS)
- eAMS-Konto (AMS)
- Selbstkündigung, zumutbare Beschäftigungen, Kontrollmeldeversäumnisse (AMS)
- Arbeitslosengeld (AMS)
- AMS-Geschäftsstellen
Rechtsgrundlagen
Keine Angaben
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Keine Angaben
Authentifizierung und Signatur
Keine Angaben
Rechtsbehelfe
Keine Angaben
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Keine Angaben
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit