In wenigen Schritten zum Energiekostenausgleich

Sie haben Ihren Energiegutschein in Höhe von 150 Euro erhalten. Was müssen Sie jetzt tun?

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Gutschein elektronisch anfordern

Wollen Sie einen Energiekostengutschein nachfordern oder sollten Sie bisher keinen Energiekostengutschein erhalten haben, haben Sie jetzt die Möglichkeit online einen neuen Gutschein zu bestellen – entweder für Ihren eigenen Hauptwohnsitz oder auch für jemand anderen, der gemäß den Voraussetzungen anspruchsberechtigt ist. Für die Neuanforderung benötigen Sie nur eine Authentifizierungsmöglichkeit mittels Bürgerkarte oder Handysignatur.
Zur Online-Neuanforderung eines Energiegutscheins

Gutschein elektronisch einlösen

Scannen Sie den QR Code auf Ihrem Gutschein oder gehen Sie auf die Seite energiekostenausgleich.gv.at. Hier können Sie Ihren Gutschein elektronisch einreichen. Sie werden dort Schritt für Schritt durch die Einreichung geführt.

Gutschein postalisch einlösen

Ihre persönliche Checkliste hilft Ihnen, auf keine wichtigen Details zu vergessen:

  • Hauptwohnsitz: Sie sind an der am Gutschein angegebenen Adresse Hauptwohnsitz-gemeldet.
  • Einkunftsgrenze: Sie sind ein Einpersonenhaushalt und Ihre Einkünfte betragen maximal 55.000 Euro pro Jahr oder Sie sind ein Mehrpersonenhaushalt und Ihre summierten Einkünfte betragen maximal 110.000 Euro pro Jahr.
    Das entspricht bei Nichtselbstständigen (z.B. Arbeiterin/Arbeiter, Angestellte/Angestellter) einem Monatsbruttobezug von ca 5.670 Euro brutto und ist aus der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage abgeleitet. Umgelegt auf einen Jahreswert (x 12) und nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und von Werbungskosten führt ein Bruttobezug in dieser Höhe zu Jahreseinkünften von 55.000 Euro (bei Mehrpersonenhaushalten jeweils das Doppelte).
  • Stromlieferant: Sie haben Ihren Stromlieferanten angegeben und der Vertrag bei Ihrem Stromlieferanten läuft auf Ihren Namen.
  • Überprüfung Gutscheinfelder: Sie haben die Felder auf Ihrem Gutschein ordnungsgemäß überprüft/ergänzt/ausgefüllt. Bitte beachten Sie dabei vor allem die mit * gekennzeichneten Pflichtfelder. Zur Unterstützung beim Ausfüllen der Gutscheinfelder steht Ihnen eine Ausfüllhilfe (PowerPoint, 118 KB) zur Verfügung.
  • Rückfragen: Sie haben sich für mögliche Rückfragen Ihre Gutscheinnummer sowie Ihre Prüfziffer notiert bzw. Ihre E-Mail-Adresse angegeben.

Wenn Sie die Punkte auf Ihrer Checkliste durchgegangen sind, nutzen Sie bitte das beiliegende Rückantwortkuvert, um Ihren Energiegutschein postalisch zurück zu senden.

Hinweis

Folgender Liste entnehmen Sie, in welcher Kalenderwoche (KW) der Gutschein „Energiekostenausgleich“ in Ihrem Bezirk (PLZ) versendet wird:

Gutscheinzusendung Energiekostenausgleich (PDF, 576 KB)

Häufige Fragen

Letzte Aktualisierung: 16. September 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen