Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")

Allgemeine Informationen

Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag ("Personenbetreuungs-Vertrag") mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das können sein:

  • Die betreuungsbedürftige Person selbst
  • Die Erwachsenenvertreterin/der Erwachsenenvertreter im Namen der vertretenen Person
  • Dritte Personen (z.B. Angehörige)

Zusätzliche Informationen

Online-Ratgeber und -Rechner

Personenbetreuung

Zum Formular

Personenbetreuung – Werkvertrag – Muster (→ WKO)

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft