Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag ("Personenbetreuungs-Vertrag") mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das können sein:
- Die betreuungsbedürftige Person selbst
- Die Erwachsenenvertreterin/der Erwachsenenvertreter im Namen der vertretenen Person
- Dritte Personen (z.B. Angehörige)
Zusätzliche Informationen
Online-Ratgeber und -Rechner
Zum Formular
Personenbetreuung – Werkvertrag – Muster (→ WKO)
Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft