Hilfsmöglichkeiten für Unternehmen

Welche Spenden können steuerlich geltend gemacht werden?

Spenden für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke nationaler und internationaler Katastrophenhilfe, Spenden an Umwelt-, Natur- und Artenschutzeinrichtungen, behördlich genehmigte Tierheime und freiwillige Feuerwehren oder bestimmte andere begünstigte Zwecke können sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen in der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer steuermindernd geltend gemacht werden und zwar maximal in Höhe von zehn Prozent des Jahresgewinns oder bzw. des Gesamtbetrages der Einkünfte. Voraussetzung ist, dass die spendenempfangende Einrichtung (z.B. mildtätiger Verein) in die Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aufgenommen wurde (§ 4a EStG 1988).

Bei Unternehmen sind außerdem Geld- oder Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden), als Betriebsausgaben in der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer abzugsfähig, wenn sie der Werbung dienen (§ 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988).

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen