Nationalratswahl 2013

Allgemeines

Am 29. September 2013 fand die Nationalratswahl 2013 statt. Der Nationalrat übt gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetzgebung des Bundes aus. Seine Gesetzgebungsperiode beträgt fünf Jahre. Nach jeder Nationalratswahl wird auch die Bundesregierung neu gebildet. Zur Wahl zu gehen und sich politisch zu beteiligen bedeutet, die Zukunft Österreichs entscheidend mitzubestimmen.

Nähere Informationen zu den Themen "Wahlen", "Demokratie", "Nationalrat" und "Gesetzgebung des Bundes" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Neuerungen bei der Nationalratswahl 2013

Vergabe von drei Vorzugsstimmen

Bei der Nationalratswahl 2013 konnte erstmals auch auf Bundesebene eine Vorzugsstimme für eine Kandidatin/einen Kandidaten vergeben werden. Somit konnten (mussten aber nicht) insgesamt drei Vorzugsstimmen vergeben werden, nämlich für Bewerberinnen/Bewerber auf der Bundesparteiliste (neu), der Landesparteiliste und der Regionalparteiliste. Hat eine Kandidatin/ein Kandidat eine genügend hohe Anzahl an Vorzugsstimmen erhalten, so kommt es zu einer Vorreihung auf der Liste, zumeist auf den ersten Listenplatz.

Amtlicher Stimmzettel Ausfüllhilfe

Amtlicher Stimmzettel Ausfüllhilfe

Nähere Informationen zur Vergabe von Vorzugsstimmen bei Nationalratswahlen finden sich auf oesterreich.gv.at.

Die Bundeswahlvorschläge sowie die Landes- und Regionalparteilisten finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres.

Wahlberechtigung und Wahlrecht für Straftäter

Wahlberechtigt bei Nationalratswahlen sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind nach aktueller Rechtslage nur jene Personen, die wegen bestimmter Taten zu einer bestimmten Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind und bezüglich derer die Richterin/der Richter auf Ausschluss vom Wahlrecht entschieden hat. Wenn die Strafe vollstreckt, d.h. "abgesessen" ist, wird auch das Wahlrecht wieder gewährt.

Nähere Informationen zum aktiven Wahlrecht bei Nationalratswahlen und zum Ausschluss vom Wahlrecht finden sich auf oesterreich.gv.at.

Frist für das Einlangen von Briefwahlstimmen

Im Gegensatz zur achttägigen Nachfrist für das Einlangen von Briefwahlstimmen bei der Nationalratswahl 2008 galt bei der Nationalratswahl 2013 keine Nachfrist mehr: Briefwahlstimmen mussten spätestens am Wahltag, 29. September 2013, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen, damit sie gezählt werden. Die Wahlkarte konnte aber auch in einem Wahllokal des jeweiligen Stimmbezirkes bis zur Schließung abgegeben werden.

Nähere Informationen zur Briefwahl mittels Wahlkarte finden sich auf oesterreich.gv.at.

Ergebnisse

Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl 2013.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion