Auslandsösterreicher – Nationalratswahl 2017

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl vom 15. Oktober 2017.

Als Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher werden Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland bezeichnet. Sie müssen in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein, um an bundesweiten Wahlen (Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen) sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilnehmen zu dürfen. Die Eintragung in der Wählerevidenz gilt für zehn Jahre und muss dann erneuert werden.

Hinweis

Mittels Formular kann jederzeit ein Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz gestellt werden, um an den nächsten bundesweiten Wahlen sowie an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilzunehmen. Um herauszufinden, bei welcher Gemeinde der Antrag auf Erfassung in der
(Europa-)Wählerevidenz gestellt werden muss, bietet das Bundesministerium für Inneres eine Ausfüllanleitung zum Antrag an.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die per Briefwahl im Ausland wählen möchten, benötigen für die Stimmabgabe immer eine Wahlkarte. Diese muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden. Statt die Wahlkarte nach dem Wahlvorgang an die Bezirkswahlbehörde zu schicken, kann sie auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (z.B. Botschaft, Konsulat) oder bei einer österreichischen Einheit abgegeben werden. Für die Abgabe einer Wahlkarte bei diesen Stellen bestehen verschiedene Fristen, damit ein rechtzeitiges Einlangen bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde gewährleistet ist.

Hotline zur Nationalratswahl 2017

Für Fragen zur Nationalratswahl 2017 wenden Sie sich an die Hotline des Bundesministeriums für Inneres:

0800 20 22 20 (Montag bis Freitag, 07:30 bis 17:00 Uhr)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2017

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres