Wählen mit Wahlkarte – Antrag – Nationalratswahl 2017

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl vom 15. Oktober 2017.

Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen konnte, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Die Wahlkarte ist ein verschließbares weißes Kuvert. Darin befinden sich der amtliche Stimmzettel und ein verklebbares Wahlkuvert.

Eine Beantragung mit Begründung für die Nationalratswahl 2017 war auf folgende Arten bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

  • Schriftlich bis Mittwoch, 11. Oktober 2017 (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail, Fax oder, wenn bei der zuständigen Gemeinde vorhanden, über eine Internetmaske)
  • Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 13. Oktober 2017, 12 Uhr
  • Mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit) bis Mittwoch, 11. Oktober 2017

Schriftliche Anträge waren über die genannte Frist (11. Oktober 2017) hinaus, nämlich bis spätestens Freitag, 13. Oktober 2017, 12 Uhr möglich, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte. 

Hinweis

Von vielen Gemeinden wird die Online-Beantragung von Wahlkarten angeboten.

Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur erhalten Sie eine eingeschriebene Sendung, welche Sie gegebenenfalls noch am Postamt abholen müssen. Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte jedoch online mit Handy-Signatur oder e-card mit Bürgerkartenfunktion erledigt, wird die Wahlkarte in der Regel als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.

Allgemeine Informationen zum Wählen mit Wahlkarte bei der Nationalratswahl 2017, insbesondere zu den verschiedenen Möglichkeiten mit Wahlkarte zu wählen, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Achtung

Wer eine Wahlkarte beantragt hat, darf seine Stimme nur mehr mit der Wahlkarte abgeben. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden! Links zu Listen aller Wahllokale finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

möglich.

Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit der Handysignatur) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

Wahlkarten konnten entweder bei der Gemeinde persönlich abgeholt oder per Post zugesendet werden. Sollte eine Zustellung per Post erfolgen, musste dies bei der Antragstellung unter Angabe der Zustelladresse angegeben werden. Ungefähr vier Wochen vor dem Wahltag wurden die Wahlkarten durch die Gemeinden versendet.

Hotline zur Nationalratswahl 2017

Für Fragen zur Nationalratswahl 2017 wenden Sie sich an die Hotline des Bundesministeriums für Inneres:

0800 20 22 20 (Montag bis Freitag, 07:30 bis 17:00 Uhr)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2017