Wählen im Wahllokal – Nationalratswahl 2017

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl vom 15. Oktober 2017.

Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Es sollte daher ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) mitgenommen werden.

In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnerinnen/Einwohnern vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.

Links zu Listen aller Wahllokale finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Achtung

Wer eine Wahlkarte beantragt hat, darf seine Stimme nur mehr mit der Wahlkarte abgeben. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!

Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal

  • Identitätsdokument (idealerweise amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) vorlegen
  • Falls eine Wahlkarte für Sie ausgestellt wurde: Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
  • Wahlleiterin/Wahlleiter händigt danach das leere Wahlkuvert und den amtlichen Stimmzettel aus. (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler erhalten von der Wahlleiterin/vom Wahlleiter den amtlichen Stimmzettel und das verschließbare beige Wahlkuvert aus dem Briefumschlag. Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler aus dem eigenen Regionalwahlkreis wird anstelle des verschließbaren beigen Wahlkuverts aus der Wahlkarte ein blaues Wahlkuvert übergeben; das verschließbare beige Wahlkuvert wird einbehalten. Für die Wahl muss grundsätzlich immer der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel verwendet werden.)
  • Stimmabgabe in der Wahlzelle
  • Stimmzettel in das Wahlkuvert legen und Kuvert verschließen
  • Wählerin/Wähler wirft selbst das Wahlkuvert in die Urne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen.
    (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die außerhalb ihres Regionalwahlkreises wählen, sollen das beige Wahlkuvert verschließen bevor sie es einwerfen oder der Wahlleiterin/dem Wahlleiter übergeben.)

Hotline zur Nationalratswahl 2017

Für Fragen zur Nationalratswahl 2017 wenden Sie sich an die Hotline des Bundesministeriums für Inneres:

0800 20 22 20 (Montag bis Freitag, 07:30 bis 17:00 Uhr)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2017