Aktives Wahlrecht – Nationalratswahl 2017

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Nationalratswahl vom 15. Oktober 2017.

Aktiv wahlberechtigt bei der Nationalratswahl 2017, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger,
  • die am Wahltag, 15. Oktober 2017, mindestens 16 Jahre alt waren und
  • nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird – abgesehen vom Wahlalter – nach dem Stichtag beurteilt. Der Stichtag für die Nationalratswahl 2017 war der 25. Juli 2017.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher waren wahlberechtigt, wenn sie

  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt waren und
  • bis zum 24. August 2017 in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen wurden oder bereits darin eingetragen waren.

Um in die Wählerevidenz eingetragen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die im Ausland wählen, benötigen für die Stimmabgabe – da nur die Briefwahl möglich ist – immer eine Wahlkarte. Diese muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden.

Hinweis

Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz ihrer Heimatgemeinde geführt. In Folge werden sie auch automatisch in das für die Nationalratswahl erstellte Wählerverzeichnis aufgenommen.

Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft und Personen aus Drittstaaten ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Nationalratswahlen nicht wahlberechtigt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Auslandsösterreicher – Nationalratswahl 2017" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2017