Aktives Wahlrecht – Landtagswahl in Tirol am 25. Februar 2018

Aktiv wahlberechtigt bei der Tiroler Landtagswahl 2018, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die

Wahlberechtigt sind jedoch nicht nur Landesbürgerinnen/Landesbürger, sondern auch Tirolerinnen/Tiroler mit Hauptwohnsitz im Ausland (sogenannte "Auslandstirolerinnen/Auslandstiroler"). Voraussetzung dafür ist, dass sie

  • vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland ihren Hauptwohnsitz in Tirol hatten und
  • in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland eingetragen sind.

Das Wahlrecht für Auslandstirolerinnen/Auslandstiroler besteht grundsätzlich für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes, längstens aber für zehn Jahre.

Um in die Landes-Wählerevidenz eingetragen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Der Antrag muss bei der Tiroler Gemeinde, in der der letzte Hauptwohnsitz bestand, eingebracht werden.

Auslandstirolerinnen/Auslandstiroler, die im Ausland wählen, benötigen für die Stimmabgabe – da nur die Briefwahl möglich ist – immer eine Wahlkarte. Diese muss grundsätzlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind, beantragt werden. Bei der Gemeinde kann jedoch angefordert werden, dass die Wahlkarte für Landtagswahlen automatisch zugesendet wird ("Wahlkarten-Abo").

An der Tiroler Landtagswahl 2018 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.

Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Tiroler Landtagswahlordnung 2017 (TLWO 2017)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020

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