Aktives Wahlrecht
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in der Steiermark 2015.
Bei der Landtagswahl in der Steiermark 2015 waren alle Personen wahlberechtigt,
- die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
- spätestens am Wahltag, dem 31. Mai 2015, 16 Jahre alt sind und
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
An der Wahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind nicht wahlberechtigt.
Präsenz- und Zivildiener sind in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie vor der Einberufung/der Zuweisung ihren Hauptwohnsitz hatten, außer sie haben ihren Hauptwohnsitz während des Präsenz- oder Zivildienstes verlegt.
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