Aktives Wahlrecht

Bei der Landtagswahl in der Steiermark 2015 waren alle Personen wahlberechtigt,

An der Wahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.

Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind nicht wahlberechtigt.

Präsenz- und Zivildiener sind in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie vor der Einberufung/der Zuweisung ihren Hauptwohnsitz hatten, außer sie haben ihren Hauptwohnsitz während des Präsenz- oder Zivildienstes verlegt.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020

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