Vorzugsstimmenvergabe

Hinweis

Bei der Landtagswahl im Burgenland am 31. Mai 2015 konnte jede wahlberechtigte Person neben einer Stimme für eine Partei auch insgesamt vier Vorzugsstimmen vergeben. Eine Vorzugsstimme bringt zum Ausdruck, dass die Vergabe eines Mandats an die gewählte Person besonders gewünscht wird.

Auf der Landesliste konnte eine Vorzugsstimme vergeben werden.

Auf der Wahlkreisliste konnten bis zu drei Vorzugsstimmen vergeben werden. Es konnten jedoch nicht mehrere Vorzugsstimmen an ein und dieselbe Person vergeben werden.

Es gilt der Grundsatz, dass die Vorzugsstimme die Parteistimme "schlägt". Vorzugsstimmen können nur an Kandidatinnen/Kandidaten der Partei vergeben werden, die gewählt wird. Eine Vorzugsstimme wird vergeben, indem das Kästchen neben der Kandidatin/dem Kandidaten angekreuzt wird. Wird eine Vorzugsstimme für eine Person vergeben, die nicht der angekreuzten Partei am Wahlzettel angehört, so wird diese Stimme nicht für die angekreuzte Partei gezählt, sondern für die Partei der gewählten Kandidatin/des gewählten Kandidaten.

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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020

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