Wählen mit Wahlkarte – Antrag – Bundespräsidentenwahl 2022
Hinweis
Hier findet sich das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022.
Für den ersten Wahlgang erhalten Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler neben der Wahlkarte einen amtlichen Stimmzettel und ein verschließbares weißes Wahlkuvert, für einen eventuellen zweiten Wahlgang eine Wahlkarte samt amtlichen Stimmzettel und einem beige-farbenen verschließbaren Wahlkuvert.
Ein Antrag ist immer bei der zuständigen Gemeinde zu stellen und zu begründen (z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, Auslandsaufenthalt).
Die Beantragung war auf folgende Arten möglich:
- Schriftlich bis Mittwoch, 5. Oktober 2022 (per formlosem schriftlichem Antrag, per E-Mail, Fax oder, je nach Verfügbarkeit der Gemeinde, auch über ein Online-Portal oder über das Service "Wahlkartenantrag") oder ein digitales Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at)
- Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 7. Oktober 2022, 12 Uhr
Schriftliche Anträge waren über die genannte Frist (5. Oktober 2022) hinaus, nämlich bis spätestens Freitag, 7. Oktober 2022, 12 Uhr möglich, wenn die Wahlkarte bis zu diesem Zeitpunkt noch an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte.
Hinweis
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden! Für eine verloren gegangene Wahlkarte darf kein Duplikat ausgestellt werden.
Allgemeine Informationen zum Wählen mit Wahlkarte bei der Bundespräsidentenwahl 2022 finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Erforderliche Angaben bzw. Beilagen
Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).
Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder
- durch Angabe der Reisepassnummer oder
- durch eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
möglich.
Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit der Handy-Signatur bzw. ID-Austria) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.
Abholung bzw. Versand der Wahlkarten
Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll eine Zustellung per Post erfolgen, muss dies bei der Antragstellung unter Angabe der Zustelladresse angegeben werden. Ungefähr vier Wochen vor dem Wahltag wird mit dem Versand der Wahlkarten durch die Gemeinden begonnen.
Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit Handy-Signatur bzw. ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte in der Regel als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.
Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die sie gegebenenfalls noch in einer Postgeschäftsstelle.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Bundespräsidentenwahlgesetz (BPräsWG)
- Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres