Aktives Wahlrecht – Bundespräsidentenwahl 2022

Bei der Bundespräsidentenwahl 2022 sind alle Personen aktiv wahlberechtigtd.h. zur Stimmabgabe berechtigt, die

Ob diese Voraussetzungen vorlagen, wird – abgesehen vom Wahlalter – nach dem Stichtag beurteilt. Stichtag war der 9. August 2022.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher waren wahlberechtigt, wenn sie

  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und
  • am Stichtag (9. August 2022) bereits in der Wählerevidenz eingetragen waren oder
  • bis zum 8. September 2022 (Ende des Einsichtszeitraumes für die Auflegung der Wählerverzeichnisse) in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden waren.

Um in die Wählerevidenz eingetragen zu werden müssen Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher einen Antrag stellen. Denn da eine Stimmabgabe im Ausland nur mittels Briefwahl möglich ist, benötigen diese immer eine Wahlkarte, um im Ausland wählen zu können. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, beantragt werden.

Hinweis

Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch (ohne einen Antrag zu stellen) in der Wählerevidenz ihrer Heimatgemeinde geführt. In weiterer Folge werden sie daher auch automatisch in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis aufgenommen.

Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft und Personen aus Drittstaaten ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Bundespräsidentenwahlen nicht wahlberechtigt.

Weitere Informationen zur Bundespräsidentenwahl 2022 finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 17. Oktober 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres