Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Tirol am 25. September 2022

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Tirol am 25. September 2022.

Bei der Landtagswahl in Tirol am 25. September 2022 konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Anspruch auf eine Wahlkarte hatte, wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen konnte. Die Wahlkarte musste – unbedingt mit Begründung – bei der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis die/der Wahlberechtigte eingetragen war, beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder sonstige Gründe (z.B. Auslandsaufenthalt) sein.

Auch "Auslandstirolerinnen/Auslandstiroler" (Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz im Ausland, die einen Antrag auf Eintragung in die "Auslandstirolerevidenz" ihrer ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt haben) können die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte, war auf folgende Arten möglich:

  • mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde) bis Dienstag, 20. September 2022 oder sonst
  • schriftlich (per formlosen schriftlichem Antrag, E-Mail oder Fax)
    • bis Dienstag, 20. September 2022
    • bis Freitag, 23. September 2022, 14.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war.
  • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 23. September 2022, 14.00 Uhr

Wählen mit Wahlkarte

Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen erfolgen:

VOR dem Wahltag

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und per Post an die Gemeinde schicken (galt im Inland und im Ausland): Die Wahlkarte musste spätestens am Freitag, 23. September 2022, bei der Gemeinde ankommen.
    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen

    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen

    • Wahlkuvert in Wahlkarte legen

    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")

    • Wahlkarte zukleben

  • Wahlkarte ausfüllen, auf Wahkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung"), zukleben und bei der Gemeinde während der Amtsstunden abgeben (z.B. persönlich oder durch eine Botin/einen Boten); Die Wahlkarte musste spätestens am Freitag, 23. September 2022, bei der Gemeinde einlangen. Eine persönliche Übergabe oder durch Botin/Boten ist an diesem Tag jedoch nur bis 14.00 Uhr möglich.
    • Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben

AM Wahltag (Sonntag, 25. September 2022)

  • Ausgefüllte und bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei der Wahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis die Wählerin/der Wähler eingetragen war, abgeben (Abgabe auch durch eine andere Person möglich); diese Form der Übermittlung war nur am Wahltag und ausschließlich während der Wahlzeit des betreffenden Wahllokals möglich. Eine Abgabe in anderen Wahllokalen oder anderen Gemeinden am Wahltag war nicht möglich.
  • Wählen vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus

Eine Wählerin/ein Wähler, bei dem im Wählerverzeichnis die Anmerkung "Briefwahl" enthalten war, durfte  ihre Stimme nicht mehr persönlich vor der Wahlbehörde abgeben.

Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen , WahlkarteBriefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Tiroler Landtagswahlordnung 2017 (TLWO 2017)

Letzte Aktualisierung: 25. September 2022

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion