Vorzugsstimmenvergabe – Oberösterreich-Wahl am 26. September 2021

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Oberösterreich-Wahl am 26. September 2021.

Bei der Oberösterreich-Wahl 2021 konnten insgesamt bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben werden.

Bei der Gemeinderatswahl kann an bis zu drei Bewerberinnen/Bewerber je eine Vorzugsstimme vergeben werden. Die Namen der Kandidatinnen/Kandidaten müssen an der dafür vorgesehenen Stelle eingetragen werden. Ungültig wäre es, eine bestimmte Partei zu wählen und die Vorzugsstimme an eine Kandidatin/einen Kandidaten einer anderen Partei zu vergeben. 

Für die Landtagswahl können die WählerInnen/Wähler darüber hinaus zwei Vorzugsstimmen vergeben – eine auf der Landesparteiliste und eine weitere auf der Wahlkreisliste. Dafür ist links neben dem gewünschten Namen ein Kreuz zu machen. Auch auf Landesebene ist es nicht möglich, die abgegebene Stimme an zwei verschiedene Parteien aufzusplitten. Sowohl die Stimme für die Partei als auch die jeweilige Vorzugsstimme (Wahlkreisliste und Landesparteiliste) muss – bei sonstiger Ungültigkeit des Stimmzettels – für die gleiche Partei abgegeben werden.

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Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 26. September 2021

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion