Wählen mit Wahlkarte – Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 28. Februar 2021

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Kärntner Gemeinderatswahl und Bürgermeisterwahl vom 28. Februar 2021 sowie der Bürgermeisterstichwahl vom 14. März 2021.

Neu

Wer die beantragte Wahlkarte persönlich abgeholt hat, konnte unmittelbar nach deren Erhalt im Gemeindeamt per Briefwahl wählen.

Bei der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 28. Februar 2021 konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Wer am Wahltag voraussichtlich verhindert war, vor der zuständigen Wahlbehörde zu wählen, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste – unbedingt mit Begründung – bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis jemand eingetragen war, beantragt werden (Hauptwohnsitzgemeinde). Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte konnten etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründen, Aufenthalts im Ausland (z.B. Urlaub) sein.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 28. Februar 2021 war auf folgende Arten möglich:

  • mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde) bis Mittwoch, 24. Februar 2021
  • schriftlich (per formlosen schriftlichem Antrag im Postweg, E-Mail oder Fax)
    • bis Mittwoch, 24. Februar 2021
    • bis Freitag, 26. Februar 2021, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war
  • mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 26. Februar 2021, 12.00 Uhr

Wählen mit Wahlkarte

Mit einer Wahlkarte konnte folgendermaßen gewählt werden:

VOR dem Wahltag ("Briefwahl", ohne Anwesenheit im Wahllokal)

  • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus Wahlkarte nehmen
  • Stimmzettel ausfüllen, in das Wahlkuvert legen und verschließen
  • Wahlkuvert in die Wahlkarte zurückgeben
  • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
  • Wahlkarte zukleben

Die Wählerin/der Wähler musste die Wahlkarte so rechtzeitig an die zuständige Gemeindewahlbehörde übermitteln, dass diese dort bis spätestens am Wahltag (28. Februar 2021) vor dem Schließen des letzten Wahllokals in der betreffenden Gemeinde einlangte. Die Kosten der Übermittlung per Post trug die Gemeinde.

AM Wahltag (Sonntag, 28. Februar 2021)

  • Per Briefwahl (am Wahltag) in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten durch Abgabe der verschlossenen Wahlkarte (die von der Gemeinde der zuständigen Gemeindewahlbehörde ausgegeben wurde)
  • Persönliches Wählen von Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwählern im Wahllokal der zuständigen Wahlbehörde, nachdem sie/er die (unbenützte) Wahlkarte der Wahlbehörde übergeben hatte
  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag  bei Geh- und Transportunfähigkeit (z.B. wegen Krankheit oder Alter)

Ausführliche Informationen zu Wahlgrundsätzen, Wahlkarte, Briefwahl und Stimmabgabe finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 - K-GBWO 2002

Letzte Aktualisierung: 15. März 2021

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion