Wählen mit Wahlkarte – Beantragung – Wien-Wahl am 11. Oktober 2020

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Wien-Wahl vom 11. Oktober 2020.

Wer voraussichtlich am Wahltag nicht in ihrem/seinem zuständigen Wahllokal wählen konnte, hatte Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese musste beantragt werden. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte konnten z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt sein.

Eine Wahlkarte für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl konnte auf folgende Arten beantragt werden:

  • mittels Online-Antrag bis zum 7. Oktober 2020
  • schriftlich bis zum 7. Oktober 2020 (per E-Mail, Fax oder formlosem schriftlichem Antrag)
  • persönlich (mündlich) bis zum 9. Oktober 2020, 12 Uhr beim Wahlreferat des zuständigen Magistratischen Bezirksamtes  (eine telefonische Beantragung war nicht möglich!)

Wenn der Wahlkartenantrag dem zuständigen Wahlreferat nicht selbst übermitteln werden konnte, durfte das auch eine andere Person übernehmen. Die/der Wahlberechtigte musste jedoch den Wahlkartenantrag vorher unbedingt persönlich unterschreiben. Sollte diese Person die Wahlkarte im Wahlreferat abholen dürfen, musste die Wahlkarten-Antragstellerin/der Wahlkarten-Antragsteller das im schriftlichen Antrag angeben.

Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

Beim mündlich gestellten Wahlkartenantrag war die Identität durch Vorlage eines Amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) glaubhaft zu machen.

Für schriftliche (Online-)Wahlkartenanträge waren folgende Angaben bzw. Beilagen unbedingt erforderlich:

  • Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird
  • Vorname und Familienname/Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Adresse des Hauptwohnsitzes
  • Identitätsausweis (z.B. Kopie eines Amtlichen Lichtbildausweises oder Angabe der Reisepass-, Personalausweis- oder Führerscheinnummer samt der ausstellenden Behörde oder Unterschrift des Antrages mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur)

Wahlkarten wurden per Post eingeschrieben an die Wohnadresse geschickt. Wer mochte, dass die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, musste die gewünschte Adresse im Antrag angeben.

Davon ausgenommen waren nur Wahlkarten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur) beantragt wurden. Bei diesen Anträgen konnte ausgewählt werden, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden sollte. Wenn die Wahlkarte nicht eingeschrieben versendet werden sollte, erfolgte die Zustellung auf eigene Gefahr. Ein Duplikat für eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte durfte nicht ausgestellt werden.

Hinweis

Wer die Wahlkarte persönlich im Wahlreferat des zuständigen Magistratischen Bezirksamtes beantragte, konnte auf Wunsch gleich per Briefwahl ihre/seine Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe standen vor Ort mobile Abgabesäulen mit einem Sichtschutz zur Verfügung. Anschließend konnte die verwendete Wahlkarte unmittelbar der zuständigen Bezirkswahlbehörde im Wege des Wahlreferats übergeben werden.

Fragen zur Wahl werden vom Stadtservice Wien unter der Telefonnummer +43 1 4000 – 4001 beantwortet.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Wiener Gemeindewahlordnung 1996

Letzte Aktualisierung: 11. Oktober 2020

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion