Fristen und Termine bei der Europawahl 2019
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Europawahl vom 26. Mai 2019.
Bei der Europawahl 2019 waren einige Fristen und Termine zu beachten.
Freitag, 1. Februar 2019 | Ausschreibung der Wahl (Verlautbarung der Verordnung im Bundesgesetzblatt, danach Bekanntmachung der Ausschreibung in den Gemeinden) Die Beantragung der Wahlkarten war ab Ausschreibung möglich. |
anschließend | Verständigung der Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher über die Möglichkeit der Briefwahl |
Dienstag, 12. März 2019 |
Stichtag: Nach dem Stichtag richten sich verschiedene Fristen für das Wahlverfahren. Wer nach dem Stichtag umzgezogen ist, bliebt im Wählerverzeichnis des früheren Hauptwohnsitzes eingetragen und musste dort wählen gehen oder sich eine Wahlkarte besorgen. Wahlkarten: Online-Beantragung von Wahlkarten bei vielen Gemeinden möglich |
Dienstag, 2. April 2019 |
Erster Tag der Auflegung des Wählerverzeichnisses in Gemeinden, in denen keine Hauskundmachung erfolgte Es bestand die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen und einen Berichtigungsantrag zu stellen. |
Freitag, 5. April 2019 |
Erster Tag der Auflegung des Wählerverzeichnisses in Gemeinden, in denen eine Hauskundmachung erfolgte; zwingend in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen/Einwohnern (Möglichkeit von Berichtigungsanträgen!) |
Donnerstag, 11. April 2019 | Letzter Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse |
Dienstag, 16. April 2019 | Letzter Zeitpunkt für mündliche oder schriftliche Einwendungen von Personen, gegen deren Aufnahme ins Wählerverzeichnis ein Berichtigungsantrag gestellt wurde |
Mittwoch, 24. April 2019 | Letzter Zeitpunkt für eine schriftliche Beschwerde bei der Gemeinde gegen eine Entscheidung über einen Berichtigungsantrag gegen das Wählerverzeichnis |
Donnerstag, 25. April 2019 | Verlautbarung der Wahlvorschläge auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres und im Internet durch die Bundeswahlbehörde |
ab Donnerstag, 2. Mai 2019 | Übermittlung der Wahlkarten, flächendeckend |
Mittwoch, 22. Mai 2019 | Letzter Zeitpunkt für schriftliche Anträge auf Wahlkartenausstellung |
Freitag, 24. Mai 2019, 12.00 Uhr | Letzter Zeitpunkt für mündliche Anträge auf Wahlkartenausstellung; schriftliche Anträge waren nur mehr möglich, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich war |
Sonntag, 26. Mai 2019 |
Wahltag: Letzter Zeitpunkt für das Einlangen von Wahlkarten (Briefwahl) bei der Bezirkswahlbehörden (17.00 Uhr) oder in den Wahllokalen während der Öffnungszeiten |
Montag, 27. Mai 2019, ab 9.00 Uhr | Ermittlung der eingelangten Briefwahlstimmen durch die Bezirkswahlbehörde |
Voraussichtlich Mittwoch, 12. Juni 2019 | Verlautbarung der Wahlergebnisse auf der Amtstafel des Bundesministers für Inneres und im Internet durch die Bundeswahlbehörde |
Weiterführende Links
- Europawahl 2019 (BMI)
- Aktuelle Informationen zum Brexit (BKA)
- Fakten und Zahlen zur Europawahl (Europäisches Parlament)
- Europawahl 2019 (Europäisches Parlament)
Rechtsgrundlagen
Europawahlordnung (EuWO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres