Wählen mit Wahlkarte – Antrag – Bundespräsidentenwahl 2016

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl vom 4. Dezember 2016.

Wahlkarten für den ursprünglich vorgesehenen Wahltermin am 2. Oktober 2016 konnten nicht für die Wiederholungswahl am 4. Dezember 2016 verwendet werden. Wer mit Wahlkarte wählen wollte, musste diese für die Wahl am 4. Dezember 2016 erneut beantragen, auch wenn er bereits für den ursprünglich vorgesehenen Wahltermin einen Antrag gestellt hatte.

Ungefähr vier Wochen vor dem Wahltag wurden die Wahlkarten durch die Gemeinden versendet.

Eine Beantragung mit Begründung war auf folgende Arten bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

  • Schriftlich bis Mittwoch, 30. November 2016 (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail, Fax oder, wenn bei der zuständigen Gemeinde vorhanden, über eine Internetmaske)
  • Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Freitag, 2. Dezember 2016, 12 Uhr
  • Mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit) bis Mittwoch, 30. November 2016

Schriftliche Anträge waren über die genannte Frist (30. November 2016) hinaus, nämlich bis spätestens Freitag, 2. Dezember 2016, 12 Uhr möglich, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte.

Allgemeine Informationen zum Wählen mit Wahlkarte bei der Bundespräsidentenwahl 2016, insbesondere die verschiedenen Möglichkeiten mit Wahlkarte zu wählen, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wurde ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Bei schriftlicher Antragstellung war die Identifizierung entweder

möglich.

Wurde die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit der Handysignatur) online beantragt, wurden keine weiteren Dokumente benötigt.

Abholung bzw. Versand der Wahlkarten

Wahlkarten konnten entweder bei der Gemeinde persönlich abgeholt oder per Post zugesendet werden. Sollte eine Zustellung per Post erfolgen, musste dies bei der Antragstellung unter Angabe der Zustelladresse angegeben werden. Ungefähr vier Wochen vor dem Wahltag wurden die Wahlkarten durch die Gemeinden versendet.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2016