Verhalten bei Unwetter

Vor dem Unwetter

  • Alle Türen, Fenster und sonstige Öffnungen an Haus und Wohnung schließen
  • Auto – wenn möglich – in die Garage stellen und im Freien stehende Gegenstände ins Haus bringen
  • Rechtzeitig bewegliche Gegenstände im Freien sichern
  • Outdooraktivitäten insbesondere im alpinen Gelände vermeiden
  • Gewässer sowie Alleen, Parks mit Baumbestand und Wälder verlassen
  • Vorkehrungen für mögliche Stromausfälle treffen

Achtung

Fahrzeuge und Gegenstände nicht in tieferliegenden Garagen abstellen.

  • Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte die Fahrt unterbrechen und ein Gebäude aufsuchen. Das Auto sollte nicht unter Bäumen oder unmittelbar bei Häusern abgestellt werden. Überflutete Unterführungen und Gräben sind zu meiden.

Während des Unwetters

  • Im Haus bleiben und unbedingt alle Aktivitäten im Freien vermeiden
  • Bei Schäden über den Notruf Feuerwehr oder Polizei rufen und das Gespräch aufgrund eines eventuell hohen Aufkommens von Notrufen nach Möglichkeit kurz halten

Aufgrund eines möglichen großen Schadensausmaßes eines Unwetters und dadurch bedingter hoher Zahl an Einsätzen kann sich das Eintreffen der Einsatzkräfte verzögern.

Nach dem Unwetter

  • Radio einschalten, um aktuelle Informationen zu erhalten
  • Einen Mindestabstand von zehn Metern zu am Boden liegenden oder abgerissenen Stromleitungen einhalten
  • Abstand zu Wildbächen, Fließgewässern und überfluteten Flächen halten
  • Unnötige Fahrten mit dem Auto vermeiden
  • Haus auf Schäden überprüfen und den eventuell entstandenen Schaden umgehend der Versicherung bzw. Gemeinde melden 
  • Nach sehr starken Schneefällen: vor allem Gebäude mit Flachdächern auf ihre Belastbarkeit überprüfen und diese gegebenenfalls frei schaufeln – sofern das gefahrlos möglich ist; andernfalls bei drohender Einsturzgefahr die Feuerwehr verständigen!

Weiterführende Links

Safety Ratgeber – Wetterbedingte Naturgefahren (→ Niederösterreichischer Zivilschutzverband)

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres