e-card mit Lichtbild
Seit 1. Jänner 2020 haben ab diesem Zeitpunkt neu ausgegebene oder ausgetauschte e-cards ein Lichtbild. Dies gilt für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Kinder unter 14 Jahren erhalten eine e-card ohne Foto.
Das Lichtbild muss die Karteninhaberin/den Karteninhaber erkennbar zeigen, ist in schwarz-weiß gehalten und so groß wie jenes am Personalausweis.
Die Umstellung auf die neue e-card erfolgt für die meisten Versicherten automatisch, ohne etwas dafür tun zu müssen, da die Sozialversicherung die Fotos aus bestehenden Registern zur Verfügung gestellt bekommt. Ist daher ein Foto einer/eines Versicherten aus dem österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister (z.B. Aufenthaltstitel, Identitätskarte für Fremde, Fremdenpass oder Konventionsreisepass) vorhanden, müssen diese Personen kein Lichtbild übermitteln. Die neue e-card mit Lichtbild wird rechtzeitig, bevor die alte abläuft, spätestens Ende des Jahres 2023 ausgetauscht und zugeschickt.
Wenn das Lichtbild nicht aus den Beständen von Bundes- und Landesbehörden entnommen werden kann, ist die/der Versicherte verpflichtet, ein Foto zur verantwortlichen Registrierungsstelle zu bringen. Dies sollte am besten drei bis vier Monate vor dem Ablaufdatum auf der Rückseite der e-card geschehen. Wenn das Ablaufdatum versäumt wurde, das Ablaufdatum nach dem 31. Dezember 2023 liegt oder auf der Rückseite der e-card statt eines Datums ***** aufgedruckt sind, wird die/der Versicherte beim nächsten Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim nächsten Arztbesuch über die Fotopflicht informiert. Ab dieser Information muss innerhalb einer Toleranzfrist von fünf Monaten ein Foto registriert werden. Personen, die bis 31. Dezember 2031 im Jahr der Ausgabe der e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben sowie Bezieherinnen/Bezieher von Pflegegeld ab der Stufe vier sind von dieser Verpflichtung befreit, können aber dennoch freiwillig ein Lichtbild zur Verfügung stellen.
Allgemeine Informationen zum Thema "e-card und Europäische Krankenversicherungskarte (→ USP)" finden sich auf USP.gv.at.
Weiterführende Links
e-card mit Lichtbild (Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger