Informationen für ukrainische Staatsangehörige

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Das vorübergehende Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine vertriebene Menschen wird bis 4. März 2024 gewährt. Allen Personen, die in Österreich als Vertriebene aus der Ukraine registriert sind und über einen aufrechten Wohnsitz verfügen, wird automatisch ein neuer Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zugesendet. 

Інформацію англійською мовою можна знайти тут.

Zahlreiche Menschen wurden aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen aus der Ukraine vertrieben, einige von ihnen suchen auch in Österreich Schutz. Diese Personen benötigen erste Informationen, Kontaktmöglichkeiten und Unterstützungsangebote.

 → FAQs für Vertriebe aus der Ukraine werden auf der Website des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) beantwortet.

Einreise und Aufenthalt

Für zentrale Fragestellungen von aus der Ukraine Vertriebene wurde vom Bundeskanzleramt eine Hotline eingerichtet. Beratungen werden neben Ukrainisch in Deutsch und Russisch angeboten. Die Hotline ist unter der Telefonnummer +43 1 715 10 51 – 120 erreichbar.

Informationen zu Erfassung und Aufenthalt und Antworten auf sonstige Fragen finden sich auf der Website des BMI.

Seit 12. März 2022: Vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich

Folgende Personen erhalten bis 4. März 2024 ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich:

  • Ukrainische Staatsangehörige, die ab dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine vertrieben worden sind und ihre Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Partner, minderjährige Kinder, enge Verwandte).
  • In der Ukraine schutzberechtigte Personen (z.B. anerkannte Flüchtlinge), die ab dem 24. Februar aus der Ukraine vertrieben worden sind und ihre Familienangehörigen.
  • Ukrainische Staatsangehörige, die nicht in die Ukraine zurückkehren können und am 24. Februar einen gültigen österreichischen Aufenthaltstitel hatten, der ihnen entzogen wurde oder der nicht verlängert wurde.
  • Ukrainische Staatsangehörige, die nicht in die Ukraine zurückkehren können und die sich am 24. Februar rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben. Sie erhalten nach Ablauf ihres visumfreien oder visumpflichtigen Aufenthaltes ebenfalls ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht.

Davon ausgeschlossen sind Personen, bei denen angenommen wird, dass sie bestimmte schwere Verbrechen begangen haben.

Personen, die zu einer dieser Gruppen gehören, stellt das BFA einen Ausweis für Vertriebene aus. Dafür müssen sie sich bei den Erfassungsstellen der Polizei registrieren lassen (bei Polizeidienststellen oder in besonderen Aufnahme- oder Registrierungszentren). Mit diesem vorübergehenden Aufenthaltsrecht in Österreich ist es nicht notwendig, einen Asylantrag zu stellen.  Information zum vorübergehenden Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine finden sich auf der Website des BFA.

Der vorübergehende Schutz stellt auch den Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und medizinische Versorgung sicher.

Für Personen, die auf Grund von kriegerischen Auseinandersetzungen nach Österreich einreisen, gelten keine COVID-19 bedingten Einreisebeschränkungen (Einreise nach Österreich und Pre-Travel-Clearance).

Betreuung und Beratung

Hinweis

Für ukrainische Staatsangehörige hat die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) eine Hotline eingerichtet: +43 1 2676 870 9460. Weitere Informationen für ukrainische Staatsangehörige in Österreich (→ BBU) finden sich online.

Die BBU koordiniert und übernimmt die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Dazu zählen die Unterbringung, Verpflegung, soziale, medizinische und psychologische Betreuung sowie Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs wie Kleidung.

Wenn keine Unterbringung bei Verwandten möglich ist und keine finanziellen Mittel vorhanden sind, kann eine vorübergehende Unterbringung in einem Nachbarschaftshilfe-Quartier des Bundes oder eines Bundeslandes erfolgen.

Weitere Informationen zu Beratung und Betreuung für Asylwerber, anerkannte Flüchtlinge sowie Migranten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Medizinische Versorgung

Aus der Ukraine Vertriebene bekommen neben einer Aufenthaltskarte einer Sozialversicherungsnummer und einen e-card-Ersatzbeleg. Versicherungsnummern werden über die Erfassung der ukrainischen Vertriebenen angestoßen und nicht über die Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK) vergeben. Weitere Informationen zur Krankenversicherung (→ ÖGK) und zur Arztsuche (→ Österreichische Ärztekammer) finden sich auf deren jeweiliger Website.

Jobsuche und Arbeiten

Das Arbeitsmarktservice (→ AMS) hat mehr Informationen über das Arbeiten in Österreich.

Folgende Plattformen unterstützen beispielsweise die Jobsuche in Österreich:

Weitere Informationen zu Jobbörsen und Stellenangebote und zu Formen der Kinderbetreuung finden sich ebenfalls  auf oesterreich.gv.at.

Ausbildung

Informationen zu kostenlosen Online-Deutschkursen und Lernmaterialien finden sich im Sprachportal (→ ÖIF).

Wie das österreichische Bildungssystem aufgebaut ist und welche Möglichkeiten es bietet, wird in einem ukrainischsprachigen Faltblatt (→ OeAD) aufgezeigt. Englischsprachige Informationen zur Schule finden sich auch auf der Website des BMBWF.

Neben der schulpsychologie.at - Hotline wird sozialarbeiterische Beratung für Schülerinnen/Schüler in Ukrainisch und Russisch unter der Telefonnummer 0664/883 80 377 angeboten.

Antworten zur Fragen der Gleichhaltung einer ausländischen Berufsausbildung mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung oder Bewertung zur Feststellung der fachlichen Entsprechung finden sich auf der Website des BMAW. Im Rahmen der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse besteht die Möglichkeit eines erleichterten Verfahrens zur Bewertung von Qualifikationen.

Im Sommersemester 2023 sind ukrainische Studierende weiterhin von der Studienbeitragspflicht befreit. Die Österreichische Hochschüler/innenschaft bietet allen vom Ukrainekrieg betroffene Studierenden Beratung in ukrainischer und russischer Sprache an: ukraine@oeh.ac.at

Eine Übersicht über alle Universitäten und Fachhochschulen in Österreich findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weitere Informationen zu Schulen und Hochschulen, Unterstützungsangeboten, Anerkennungsmöglichkeiten von Abschlüssen sowie Kontaktmöglichkeiten (insbesondere auch Ansprechpersonen in den einzelnen Bildungsdirektionen für Familien mit schulpflichtigen Kindern) finden sich auf der Website des BMBWF:

Familienbeihilfe

Der Familienbeihilfeanspruch für aus der Ukraine vertriebene Personen besteht frühestens ab März 2022 und endet mit dem Tag der Beendigung des vorrübergehenden Aufenthaltsrechts, spätestens jedoch im März 2024. Der Antrag auf die Gewährung der Familienbeihilfe ist beim Finanzamt Österreich zu stellen. Eine Antragstellung ist mit dem Formular Familienbeihilfe – Antrag – Beih100 oder über FinanzOnline möglich, nicht jedoch via E-Mail. Weitere Informationen zur Familienbeihilfe für aus der Ukraine Vertriebene finden sich auf der Website des Bundeskanzleramtes. Allgemeine Informationen zur Familienbeihilfe in Österreich finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Ukraine-Informationen der Bundesländer

Informationen zum Teil in deutscher, englischer und ukrainischer Sprache zu Ankunftszentren, Registrierung, Unterbringung, Beratung  etc.

Weitere Informationen und Unterstützungsangebote

Letzte Aktualisierung: 6. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion