Förderungen für (E-)Fahrräder 2023

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) gewährt gemeinsam mit dem österreichischen Sportfachhandel einen Bonus bei der Anschaffung von (E)-Transporträdern und (E-)Falträdern für Privatpersonen, Betriebe, Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass die Fahrradhändlerin/der Fahrradhändler beim Kauf des Fahrzeugs einen Bonus in der Höhe von 150 Euro für (E-)Transporträder, (E-)Falträder und E-Fahrräder inkl. einem großen Fahrradservice pro Fahrrad anbietet.

Wesentlich für die Förderung ist bei E-Fahrrädern auch, dass diese ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Weiters ist der Bundesanteil bei den Förderungen mit maximal 50 Prozent (Privatpersonen) bzw. 30 Prozent (Betriebe, Vereine, Gebietskörperschaften) der förderfähigen Kosten gedeckelt und reduziert somit den Mobilitätsbonus des Bundes bei günstigen Fahrrädern.

Elektro-Fahrräder

Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine (nicht Privatpersonen!) können bei einer Anschaffung von mindestens fünf Elektro-Fahrrädern eine Förderung von bis zu 250 Euro pro Rad erhalten (mit Händleranteil in Summe bis zu 400 Euro).

Transporträder mit oder ohne E-Antrieb

Die Anschaffung von (E-)Transporträdern wird mit einem erhöhten Mobilitätsbonus von 1.000 Euro unterstützt, davon 850 Euro durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und 150 Euro durch den Sportfachhandel. Das Förderangebot des Sportfachhandels umfasst zusätzlich ein großes Fahrradservice.

Falträder mit oder ohne E-Antrieb

Für die Anschaffung eines (E-)Faltrades gibt es erstmalig 600 Euro an Förderung, davon 450 Euro durch das BMK und 150 Euro inklusive einem großen Fahrradservice durch den Sportfachhandel.

Fördervoraussetzung für Privatpersonen sind

  • der Besitz einer Jahresnetzkarte für öffentliche Verkehrsmittel
  • Abmessungen des Faltrads im gefalteten Zustand: max. 110 x 80 x 40 cm (damit gilt das Faltrad bei den ÖBB in allen Nahverkehrszügen und Railjets bei speziellen Abstellplätzen als Gepäckstück und kann kostenlos mitgenommen werden.)

Tipp

Fördereinreichungen sind bis März 2024 unter umweltfoerderung.at (→ KPC) möglich.  

Abwicklungsstelle für die Förderung ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC).

Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von überwiegend betrieblich genutzten Fahrrädern finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion