Unfälle auf Busreisen – Entschädigung und Unterstützung
Allgemeines
Bei Körperverletzung besteht jedenfalls Anspruch auf Entschädigung. Bei Tod eines Fahrgastes besteht Anspruch auf Entschädigung einschließlich der Begräbniskosten. Kommt es bei einem Unfall zu Verlust oder Beschädigung von Gepäck, kann ebenfalls Anspruch auf Entschädigung bestehen.
Die Höhe der Entschädigung ergibt sich aus nationalen Rechtsvorschriften. Die Höchstgrenzen für eine Entschädigung dürfen jedenfalls nicht unter 220.000 Euro je Fahrgast und 1.200 Euro je Gepäckstück liegen. Bei Verlust oder Beschädigung von Rollstühlen oder anderen Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung, besteht Anspruch auf eine für Reparatur oder Ersatz ausreichende Entschädigung.
Der Beförderer ist verpflichtet, im Falle eines Unfalls Hilfe zu leisten und dabei auf die unmittelbaren praktischen Bedürfnisse der Fahrgäste Bedacht zu nehmen. Dies kann Unterbringung, Verpflegung, Kleidung, Beförderung und die Bereitstellung erster Hilfe umfassen.
Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden. Für Ansprüche im Zusammenhang mit einer Körperverletzung oder dem Tod eines Fahrgastes ist die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) nicht zuständig. Gepäckprobleme (Verlust, Beschädigung) werden von der Verbraucherschlichtung Austria behandelt.
Weiterführende Links
- Verbraucherschlichtung Austria (→ VA)
- Passagier- und Fahrgastrechte – Bus (→ apf)
- Ihre Rechte auf Busreisen (→ ECC-Net)
- Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren (→ ECC-Net)
- Fahrgastrechte von Busreisenden (→ Your Europe)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion