Unfälle auf Bahnreisen – Entschädigung und Unterstützung
Kommt es bei einem Zugunglück zu einer Verletzung oder zu einem Todesfall, besteht ein Anspruch auf Entschädigung mit einer Vorauszahlung innerhalb von 15 Tagen nach dem Unfall. Mit dieser Vorauszahlung sollen die unmittelbaren Kosten gedeckt werden.
Bei einem Todesfall haben die Angehörigen Anspruch auf diese Vorauszahlung. Sie beträgt bei einem Todesfall mindestens 21.000 Euro pro Person.
Einbringung von Beschwerden bzw. Antragstellung
Alle Beschwerden sind grundsätzlich bei jenem Bahnunternehmen einzubringen, das die Fahrkarte ausgestellt hat. Bei vielen Bahnunternehmen gibt es eigene Formulare für die Einbringung von Anträgen auf Entschädigung.
Kann eine Beschwerde nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen. Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
Weiterführende Links
- Passagier- und Fahrgastrechte – Bahn (→ apf)
- Fahrgastrechte bei Bahnreisen (→ ECC-Net)
- Rechte von Bahnreisenden (→ Your Europe)
- Verbraucherschlichtung Österreich (→ VA)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion