Aktivierung der Handy-Signatur außerhalb Österreichs
Zusätzlich zur Aktivierung der Handy-Signatur innerhalb Österreichs kann auch in ausgewählten österreichischen Vertretungen (Botschaften/Generalkonsulaten) die Handy-Signatur aktiviert werden.
Um die Handy-Signatur zu aktivieren, ist es notwendig:
- sich persönlich mit dem eigenen Mobiltelefon (Mobiltelefonnummer eines österreichischen oder eines ausländischen Mobilfunkbetreibers),
- unter Vorlage des österreichischen Reisepasses oder Personalausweises,
- an eine der angeführten Österreichischen Botschaften/Generalkonsulate
zu wenden.
Derzeit bieten folgende Botschaften die Aktivierung der Handy-Signatur an:
- Berlin (→ BMEIA)
- Bern (→ BMEIA)
- Brüssel (→ BMEIA)
- London (→ BMEIA)
- Madrid (→ BMEIA)
- Stockholm (→ BMEIA)
Ebenfalls bieten die folgenden Generalkonsulate die Aktivierung der Handy-Signatur an:
Zumeist ist eine Voranmeldung in der Österreichern Vertretung erforderlich.
Ausführliche Informationen auf oesterreich.gv.at
- Nutzung der Handy-Signatur
- Hilfe bei Problemen – Handy-Signatur
- Handy-Signatur App
- Einsatzmöglichkeiten der Handy-Signatur
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen