Aktivierung der Handy-Signatur
Die Handy-Signatur ist Ihre persönliche Unterschrift, mit der Sie sich im Internet eindeutig identifizieren können. Die Handy-Signatur ermöglicht es Ihnen Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig zu unterschreiben. Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und somit Ihr digitaler Ausweis im Netz.
Holen Sie sich jetzt die Handy-Signatur – Ihre rechtsgültige elektronische Unterschrift.
Ihre Vorteile im Überblick
- Digitaler Ausweis im Internet
- Dokumente komfortable rechtsgültig elektronisch unterschreiben
- Amtswege online erledigen und eServices der Wirtschaft nutzen
- Hoher Sicherheitsstandard und kostenfreie Nutzung
Voraussetzung
- ein Handy, das Short Message Service (SMS) empfangen kann (dies muss kein Smartphone sein)
- das eine österreichische oder deutsche SIM-Karte enthält
- das Handy kann auch ein Wertkartentelefon sein
Hinweis
EU-Bürgerinnen/EU-Bürger brauchen zur Aktivierung der Handy-Signatur eine österreichische Mobilfunknummer. Weiters ist ein Eintrag im Zentralen Melderegister oder Ergänzungsregister für natürliche Personen aufzuweisen.
So kommen Sie zu Ihrer Handy-Signatur
Registrierungsstelle
Persönliche Aktivierung in einer der Registrierungsstellen oder Finanzämter in ganz Österreich
Voraussetzung:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Dauer: Wenige Minuten, allenfalls Voranmeldung erforderlich
Hier finden Sie eine Liste der Registrierungsstellen (→ Bürgerkarte).
FinanzOnline
Aktivierung der Handy-Signatur über FinanzOnline beantragen. Melden sie sich mit Ihren FinanzOnline-Zugangsdaten an und wählen Sie den Menüpunkt "Bürgerkarte/Handy-Signatur aktivieren".
Voraussetzung:
- FinanzOnline-Zugangsdaten
- Dauer: Sie erhalten binnen weniger Tage einen Bestätigungsbrief.
Hier geht es zu FinanzOnline (→ BMF).
Post.at
Aktivieren Sie die Handy-Signatur in nur 4 Schritten über Ihr Online-Benutzerkonto der Österreichischen Post AG.
Hier geht es zur → Österreichischen Post AG.
Edugov.gv.at
Schülerinnen/Schüler und Lehrerinnen/Lehrer können ihre Handysignatur online unter edugov.gv.at aktivieren.
Voraussetzung:
- Mindestalter von 14 Jahren;
- Wohnsitz in Österreich.
Hier geht es zu → edugov.gv.at
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort