Rechtsgültige elektronische Unterschrift in der Privatwirtschaft
Die Bürgerkarte/Handy-Signatur gewährt Rechtssicherheit durch eine Personenidentifikation mit hoher technischer Qualität. Mit einer Bürgerkarte/Handy-Signatur können nicht nur E-Services der Verwaltung und Wirtschaft sicher genutzt, sondern auch (privatrechtliche) Verträge elektronisch signiert werden. Die qualifizierte elektronische Signatur gilt dabei als gleichwertiges Gegenstück zur eigenhändigen Unterschrift und kann so auch in der Privatwirtschaft uneingeschränkt Verwendung finden. Durch harmonisierte Rahmenbedingungen soll dies im gesamten EU-Raum möglich werden.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort