Online-Erledigung von Amtswegen
Mit der Bürgerkarte/Handy-Signatur können Anträge online gestellt werden. Name und Geburtsdatum liegen – in Form der Personenbindung – bereits elektronisch vor und müssen daher im Online-Formular nicht mehr selbst eingegeben werden. Die Bürgerkarte/Handy-Signatur kann auch mit Vollmachten ausgestattet sein.
Die Erledigung kann somit schneller erfolgen, teilweise sogar unmittelbar. Alle Antragsdaten liegen der Behörde elektronisch vor und müssen nicht aus Papierformularen übertragen werden. Manuelle Kontrollen, wie bei der Identifikation über Ausweisdokumente, können entfallen.
Der - im positiven Fall genehmigte - Antrag kann zuverlässig elektronisch über einen behördlichen Zustelldienst zugestellt werden.
Künftig werden Bürgerinnen/Bürger, die an der elektronischen Zustellung teilnehmen, ihre Schriftstücke über das Bürgerserviceportal oesterreich.gv.at und ein darin enthaltenes Anzeigemodul erhalten. Auf Unternehmerseite wird das einheitliche Anzeigemodul in das Unternehmensserviceportal USP.gv.at eingebunden.
Ein wichtiger Schritt zur Intensivierung des elektronischen Behördenverkehrs sowie zum Bürokratieabbau wurde mit der Novelle 2017 des E-Government-Gesetzes gesetzt. Konkret wird darin das Recht auf elektronischen Verkehr mit Gerichten sowie mit Verwaltungsbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundes ab 2020 verankert. Bis dahin haben diese Zeit, etwaige noch fehlende technische und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen.
oesterreich.gv.at bietet eine umfangreiche Auflistung der Anwendungen der Bürgerkarte/Handy-Signatur.
Online-Ratgeber und -Rechner
Weiterführende Links
- Bürgerkarte/Handy-Signatur (BMDW)
- Elektronischer Amtsweg - Bürgerkarte/Handy-Signatur (BMDW)
- Elektronische Zustellung (BMDW)
- Elektronische Vollmachten (BMDW)
- Personenbindung - Bürgerkarte (BMDW)
- Plattform Digitales Österreich (BMDW)
Abgenommen durch: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort