Ausstellung elektronischer Rechnungen

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Sie gilt nur unter der Voraussetzung als Rechnung, dass die Echtheit ihrer Herkunft, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet sind.

Die Vertragspartnerinnen/Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr sind verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronisch strukturierter Form einzubringen. Es werden von den Bundesdienststellen (eine ausführliche Liste sowie weitere Details finden sich unter E-Rechnung.gv.at) keine Papierrechnungen mehr akzeptiert. Ausnahme bildet hier lediglich der Barzahlungsverkehr.

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Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen