Pflichten des Online-Shop-Betreibers beim Verbraucherrücktritt

Tritt die Verbraucherin/der Verbraucher vom Vertrag zurück, muss die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber alle von der Verbraucherin/dem Verbraucher geleisteten Zahlungen (einschließlich der Lieferkosten) unverzüglich (spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung) zurückerstatten.

Die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber muss für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das die Verbraucherin/der Verbraucher für die Zahlung verwendet hat. Das bedeutet, dass eine Rückerstattung der Zahlung zum Beispiel in Form von Gutscheinen nicht möglich ist, sofern die Verbraucherin/der Verbraucher nicht bereits mit Gutscheinen bezahlt hat.

Zwischen Verbraucherin/Verbraucher und Online-Shop-Betreiberin/Online-Shop-Betreiber kann auch ein anderes Zahlungsmittel (z.B. Gutscheine) für die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen vereinbart werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verbraucherin/dem Verbraucher hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Bei Kaufverträgen und bei sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber die Rückzahlung verweigern, bis sie/er

  • entweder die Ware zurückerhalten hat
  • oder die Verbraucherin/der Verbraucher ihr/ihm einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat.

Dies gilt nicht, wenn die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

Rechtsgrundlagen

Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)

Letzte Aktualisierung: 19. Jänner 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz