Beitragsgrundlage
Die Beitragsgrundlage ist die Basis für die Berechnung der Höhe der Pension.
Je nach Art der Versicherungszeit gibt es unterschiedliche monatliche Beitragsgrundlagen:
- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Höchstbeitragsgrundlage:
Monatliches Bruttoeinkommen begrenzt durch eine Höchstbeitragsgrundlage von 5.220 Euro - Geringfügigkeitsgrenze:
Mindestbeitragsgrundlage (im ASVG, GSVG/FSVG und BSVG) stellt eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze dar: 446,81 Euro pro Monat
- Höchstbeitragsgrundlage:
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten der Kindererziehung, Familienhospizkarenz, des Präsenz- und Zivildienstes:
1.864,78 Euro pro Monat - Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe:
70 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens, von dem das Arbeitslosengeld bemessen wird und bei Bezug der Notstandshilfe gelten 92 Prozent von den 70 Prozent als Grundlage - Bezug von Pflegekarenzgeld:
1.864,78 Euro pro Monat - Bezug von Umschulungsgeld:
2.266,20 Euro pro Monat - Bezug von Kranken-, Rehabilitations-, Wochen-, Übergangsgeld:
Die jeweilige Leistung
- Zeiten der Kindererziehung, Familienhospizkarenz, des Präsenz- und Zivildienstes:
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Weiterversicherung:
Durchschnittlicher Bruttoarbeitsverdienst aus dem Kalenderjahr vor dem Beschäftigungsende, jedoch mindestens 819 Euro und höchstens 6.090 Euro (Beitragssatz 22,8 Prozent) - Weiterversicherung aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3):
Bruttoarbeitsverdienst aus dem Kalenderjahr vor dem Beschäftigungsende, jedoch mindestens 819 Euro und höchstens 6.090 Euro - Selbstversicherung:
Ohne vorangegangene Pflichtversicherung 3.045 Euro sowie bei vorangegangener Pflichtversicherung mindestens 819 Euro und höchstens 6.090 Euro - Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes:
1.864,78 Euro - Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger:
Beitragsgrundlage: 1.864,78 Euro - Nachkauf Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten:
Beitragsgrundlage: 5.220 Euro; Beitrag für Schul- und Studienzeiten: 1.190,16 Euro pro Monat
- Weiterversicherung:
Inhaltlicher Stand: 01.01.2019
Abgenommen durch:
- Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz