Aktuelle Schutzmaßnahmen

Informationen zu FFP2 Maskenpflicht, Abstandsregeln und weiteren Maßnahmen.

Stufenweise Lockerungen

Die österreichische Bundesregierung hat sich am 16. Februar 2022 mit den Bundesländern über die weitere Vorgehensweise in den kommenden Wochen beraten. Basierend auf den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen, den Prognosen des Prognosekonsortiums und der Lagebewertung durch die Gesamtstaatliche Krisenkoordination (GECKO) kann die Lockerung von Maßnahmen im Februar und März weitergeführt werden.

Mit 19. Februar trat die Phase 3 der stufenweisen Lockerungen in Kraft: In allen wesentlichen Settings, in denen bisher die 2G-Regel gegolten hat, wird künftig die 3G-Regel gelten:

  • 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
  • 3G in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben
  • 3G bei körpernahen Dienstleistungen
  • 3G bei Sportstätten
  • 3G bei Veranstaltungen
  • 3G bei Fach- und Publikumsmessen

Die Sperrstunde um 24:00 und das Verbot der Nachtgastronomie bleiben weiterhin bestehen, auch die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wird weiterhin gelten.

In vulnerablen Bereichen wie etwa Alten- und Pflegeheimen bleiben die bestehenden Regelungen aufrecht. Auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt bestehen.

Ab dem 22. Februar werden die Einreisebestimmungen nach Österreich an die gelockerten Maßnahmen angepasst: Als Grundregel bei der Einreise wird eine generelle 3G-Regel gelten. Ausgenommen hiervon ist nur die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten.

Mit dem 5. März werden weitgehend alle Maßnahmen fallen:

  • Keine Zutrittsregelungen
  • Keine Personenobergrenzen
  • Keine allgemeine Sperrstunde
  • Öffnung der Nachtgastronomie
  • Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt
  • Maskenpflicht nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Trotz dieser Trendwende gilt es aber auch weiterhin jene Bereiche zu schützen, in denen sich vorwiegend vulnerable Personen aufhalten. Dahingehend wird es auch weiterhin Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern geben. 

 

Übersicht: Aktuelle bundesweit bzw. regional geltende Maßnahmen

Eine Übersicht über alle derzeit bundesweit geltenden Maßnahmen finden Sie auf der Website corona-ampel.gv.at

Die jeweiligen Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern finden Sie im Bereich „Regionale (zusätzliche) Maßnahmen“:

 

Impfzertifikate (Grüner Pass)

Geplante Maßnahmen der Bundesregierung: Änderung Gültigkeit Impfzertifikate (Grüner Pass) mit 1. Februar 2022

Mit 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich (Grüner Pass): 

Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.

Ausnahme: Für Personen unter 18 Jahren wird das Impfzertifikat über die erste Impfserie 210 Tage (also 7 Monate) lang gültig sein.

Schützen Sie sich und nutzen Sie das kostenlose Impfangebot in Ihrem Bundesland.

Geplante Maßnahmen der Bundesregierung: Änderung des gesetzlichen Mindestabstands mit 1. Februar 2022

Ab 1. Februar 2022 wird der gesetzliche Mindestabstand zwischen 2. und 3. Impfung von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert:

Die medizinische Empfehlung des NIG für den Mindestabstand bleibt weiterhin bei 120 Tagen, da eine gewisse Zeit zur Reifung der Immunität benötigt wird, um eine optimale, breite und langanhaltende Wirkung zu ermöglichen.

Betroffenen Personen, die bisher aufgrund eines Unterschreitens dieses Mindestabstandes nach der 3. Impfung bisher ein Impfzertifikat 2/2 erhalten haben, wird zeitnah ein neues Impfzertifikat 3/3 ausgestellt werden.

Dieses wird automatisch rückwirkend mit der Bezeichnung „3/3“ ausgestellt und kann wie gewohnt mit Bürgerkarte oder Handysignatur auf gesundheit.gv.at abgerufen und heruntergeladen werden.

 

Impfpflicht

Trotz der geplanten Öffnungsschritte müssen bereits jetzt Vorkehrungen für den Herbst getroffen werden. Die allgemeine COVID-19 Impfpflicht ist das wichtigste Werkzeug um über die Sommermonate eine hohe Durchimpfungsrate zu erreichen.

Alle Informationen zur Impfpflicht finden Sie unter sozialministerium.at/impfpflicht

 

Teststrategie

Bis Ende März wird das niederschwellige Testangebot gesetzlich kostenfrei bleiben. In Anbetracht einer stetig wachsenden Menge an vollimmunisierten Personen, wird künftig mehr auf gezieltes Testen gesetzt, um z.B. symptomatische Personen gezielt aus dem Pandemiegeschehen heraus nehmen zu können.

Um das Pandemiegeschehen jedoch weiterhin möglichst breit zu beobachten wird künftig mehr Fokus auf das Abwasser-Monitoring gelegt.

 

Einreiseregeln ab 22. Februar 2022

Mit der 13. Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung gelten für die Einreise nach Österreich, unabhängig aus welchem Land die Einreise erfolgt, ab 22.02.2022 folgende Regeln:

  • 3-G (Geimpft, Genesen oder Getestet) – Nachweispflicht bei Einreise aus sämtlichen Staaten.
    • Liegt bei der Einreise kein 3-G Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses eine zehntägige Quarantäne anzutreten
    • Zurzeit werden keine Länder als Virusvariantengebiete eingestuft
    • Der gesetzliche Mindestabstand für eine weitere Impfdosis („Booster“) wird von 120 auf 90 Tage reduziert
    • Unter 12-Jährige sind von der 3-G-Nachweispflicht ausgenommen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Einreise nach Österreich finden Sie in unseren FAQ: Einreise nach Österreich.

 

Mehr Informationen

Die zugehörigen Verordnungen und rechtlichen Begründungen sind nach der Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes auch im Bereich „Coronavirus – Rechtliches“ verfügbar. 

Aktuelle Maßnahmen sowie allgemeine Informationen zum Coronavirus in Fremdsprachen finden Sie in unserem fremdsprachigen Informationsangebot.

Weitere Informationen finden Sie unter Coronavirus: Häufig gestellte Fragen.

Regional können (zusätzliche) Maßnahmen über die bundesweiten Maßnahmen hinausgehend gesetzt werden. Alle bundesländerspezifischen Regelungen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums unter den FAQ: Maßnahmen in den Bundesländern und Bezirken.

Österreich impft 
Informationen zum Impfplan, zu den Impfphasen und zu FAQ finden Sie auf der Seite der Initiative "Österreich impft". Aktuelle Zahlen zur Schutzimpfung können Sie am Dashboard des Gesundheitsministeriums nachlesen.
 

Durchführung der Corona-Schutzimpfung - COVID-19 Impfplan
COVID-19 Impfplan (Stand 31.08.2021) (PDF, 180 KB)

Corona-Schutzimpfung in Österreich (PDF, 1 MB)

 

Gültigkeit der Impfung

Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten derzeit die folgenden Regelungen:

Erst mit einer abgeschlossenen Impfserie gilt eine erhaltene Corona-Schutzimpfung in Österreich als Nachweis im Sinne der 2-G-Regel. Bei zwei notwendigen Teilimpfungen (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca) gilt das Impfzertifikat ab dem 2. Impftermin, bei Janssen/Johnson&Johnson gilt das Impfzertifikat ab dem 22. Tag nach dem Impftermin. Bei Genesenen mit einer Teilimpfung gilt das Impfzertifikat ab dem Impftermin.

  • Die Zweitimpfung gilt für maximal 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung.
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (Janssen/Johnson&Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  • Jede weitere Impfung (bzw. bei Einmalimpfstoffen und bei Genesenen die Zweitimpfung) gilt 270 Tage.
  • Zwischen erster und zweiter Impfung müssen aber mindestens 14 Tage, zwischen zweiter und dritter Impfung zumindest 120 Tage liegen.

Hinweis: Ab 3.1.2022 ist das Impfzertifikat einer einmaligen Janssen Impfung nicht mehr gültig.

Mehr Informationen zur Impfstrategie finden Sie auch auf der Seite des Sozialministeriums unter Corona-Schutzimpfung - Durchführung und Organisation. Dort gibt es auch eine Rubrik mit häufig gestellten Fragen zur Impfung. Interessierte Personen können außerdem ihre Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe telefonisch bei der Infoline Coronavirus unter der Telefonnummer 0800 555 621 sieben Tage in der Woche, von 0 bis 24 Uhr stellen.

Die aktuell zugelassenen COVID-19-Medikamente können nach einer bereits eingetretenen Infektion den Verlauf einer COVID-19 Erkrankung mildern. Sie sind jedoch nicht dazu geeignet, Infektionen zu vermeiden. Die Corona-Schutzimpfung wird weiterhin die primäre Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie sein. Arzneimittel werden je nach Zulassung und Indikationsstellung nur an bestimmte Risikogruppen verabreicht und können die Corona-Schutzimpfung jedenfalls nicht ersetzen.

Weitere Informationen zu den COVID-19-Medikamenten finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums.

Die Gs - geimpft, getestet, genesen - stehen für den Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums unter FAQ: Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr – die G-Regel.

Die EU Digital COVID Certificates des Grünen Pass - in Österreich als Testzertifikat, Genesungszertifikat und Impfzertifikat umgesetzt - bilden eine einheitliche Lösung für den einfachen, sicheren und überprüfbaren Nachweis einer Corona-Schutzimpfung, einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 oder eines negativen Testergebnisses in allen EU-Mitgliedstaaten. Alle Informationen und FAQs zum Grünen Pass in Österreich finden Sie hier.

In allen geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Dies gilt auch am Arbeitsplatz (sofern keine anderen geeigneten Schutzvorrichtungen vorhanden).

Ab dem 5. März: 

  • Maskenpflicht nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Sozialministeriums unter FAQ: Schutzmaßnahmen.

Konsequentes Einhalten diverser Schutzmaßnahmen trägt während der SARS-CoV-2-Pandemie entscheidend zur Bewältigung der Gesundheitskrise bei. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums unter FAQ: Schutzmaßnahmen.

Bis Ende März wird das niederschwellige Testangebot gesetzlich kostenfrei bleiben. In Anbetracht einer stetig wachsenden Menge an vollimmunisierten Personen, wird künftig mehr auf gezieltes Testen gesetzt, um z.B. symptomatische Personen gezielt aus dem Pandemiegeschehen heraus nehmen zu können.

Um das Pandemiegeschehen jedoch weiterhin möglichst breit zu beobachten wird künftig mehr Fokus auf das Abwasser-Monitoring gelegt.

Nähere Informationen zu Testarten und Testnachweisen finden Sie unter den häufig gestellten Fragen.

Die „Corona Kurzarbeit“ ist eine erleichterte Form der Kurzarbeit.

Weitere Informationen finden Sie auf der FAQ: Wirtschaft, Veranstaltungen und Arbeitsrecht

Alle Informationen zu Förderurngen und Unterstützungen für Unternehmen und Vereine sowie für Bürgerinnen und Bürger finden Sie auf der Seite des Finanzministeriums.

Alle derzeit geltenden Regelungen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums unter FAQ: Wirtschaft, Veranstaltungen und Arbeitsrecht. Informationen über die aktuellen Regelungen im Bereich Gastronomie, Beherbergung, Freizeit und Veranstaltungen bzw. Fach- und Publikumsmessen finden Sie außerdem unter: https://www.sichere-gastfreundschaft.at

Informationen zur Einreise nach Österreich und zu den Regelungen bei Reisen und im Tourismus finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums unter FAQ: Einreise nach Österreich.

Alle Informationen für die Ausgangsbeschränkungen, das soziale Leben und Beziehungen, Alltag, Freizeit und Sport finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums unter FAQ: Soziales Leben 

Alle Informationen zu Gesundheitsvorsorg und -versorgung, Pflege und Risikogruppen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums unter FAQ: Gesundheit, Pflege und Risikogruppe.

Umfangreiche Informationen zu Empfehlungen und Hilfsangeboten sowie Informationsblätter finden Sie unter Coronavirus – Psychologische Hilfe sowie auf der Seite des Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP).

Die Corona-Ampel ist ein Werkzeug für eine einheitliche, koordinierte und transparente Vorgehensweise der Behörden. Sie informiert die österreichische Bevölkerung über das Risiko in einer bestimmten Region und auch über die eventuellen Maßnahmen, die gesetzt werden. Das österreichweite Corona-Frühwarnsystem startete Anfang September.

  • Jeden Freitag informiert die Bundesregierung über den Status-Quo der Ampelschaltung.
  • Alle Informationen und Details zur Ampel, den Ampelstufen und den Leitlinien sind unter: https://corona-ampel.gv.at/ auffindbar.
  • Eine Kommission gibt eine Empfehlung auf Grund verschiedener Merkmale für die entsprechende Ampel-Einstufung ab. Aus dieser Einstufung lassen sich unterschiedliche Maßnahmen ableiten.
  • So funktioniert die Ampel:
    • Präzises Monitoring der Schlüsselindikatoren auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene
    • Kommission aus Expertinnen und Experten bewertet die Lage auf Basis der Indikatoren und kontextueller Faktoren und spricht Empfehlungen an die Politik aus
    • Warnstufe wird festgelegt
    • Maßnahmen werden bedarfsgerecht umgesetzt
  • 4 Farben der Ampel und ihre Bedeutung:
    • Grün: geringes Risiko; einzelne Fälle, isolierte Cluster
    • Gelb: mittleres Risiko; moderate Fälle, primär in Clustern
    • Orange: hohes Risiko; Häufung von Fällen, nicht mehr überwiegend Clustern zuordenbar
    • Rot: sehr hohes Risiko; unkontrollierte Ausbrüche, großflächige Verbreitung
  • Antworten zu häufig gestellte Fragen zum Thema Corona-Ampel unter: corona-ampel.gv.at/ampelfarben/haeufig-gestellte-fragen/