Eintragungswoche für Volksbegehren

Sieben Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 17. bis 24. April 2023 unterzeichnet werden.
Unterschrieben werden kann online mit Handy-Signatur bzw. ID Austria oder unabhängig vom Wohnsitz in jedem Gemeindeamt (in Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratische Bezirksämter) während der jeweiligen Amtsstunden. Informationen zu Eintragungslokalen und deren Öffnungszeiten finden sich auf der Website des BMI. Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt.
Informationen zu den sieben Volksbegehren, die im Eintragungszeitraum vom 17. bis 24. April 2023 unterzeichnet werden können, finden sich unter "Aktuelle Volksbegehren" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Am 24. April 2023 wird um 20.15 Uhr auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (→ BMI) das vorläufige Ergebnis der Volksbegehren bekannt gegeben.
Hinweis
Vom 17. bis 24. April 2023 steht von 8.00 bis 20.00 Uhr eine gebührenfreie Hotline des Bundesministeriums für Inneres für technische und organisatorische Fragen zur Verfügung: 0800 20 22 20. Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 53126 2700 erreicht werden.
Erstmals sind Eintragungslokale nicht mehr verpflichtend an Samstagen geöffnet. Verlängerte Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr sind nur noch für einen Werktag vorgesehen. Weitere Änderungen des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023 kommen 2024 bei den Nationalrats- und Europawahlen zur Anwendung.