EU-Aufbauplan Öffentliche Konsultation zum nationalen Aufbau- und Resilienzplan

Die Corona-Krise stellt für die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer eine der größten Herausforderungen in gesundheitlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Hinsicht dar. Die österreichische Bundesregierung hat rasch und entschlossen gehandelt, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise abzufedern.

Die Europäische Union leistet mit dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ ebenfalls einen wichtigen Beitrag. Mit dessen Herzstück, der Aufbau- und Resilienzfazilität werden insgesamt 672,5 Mrd. Euro an Zuschüssen und Darlehen zur Verfügung gestellt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Österreich stehen Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von rd. 3 Mrd. Euro zu. Um diese Mittel beanspruchen zu können, hat Österreich Ende April 2021 einen nationalen Aufbau- und Resilienzplan an die Europäische Kommission übermittelt. Im Plan müssen Reform- und Investitionsvorhaben dargelegt werden, die zu einem nachhaltigen und inklusiven Wachstum beitragen.

Maßgebliche Orientierungspunkte für die Reformpläne sind neben den Länderspezifischen Empfehlungen 2019 und 2020, die Stärkung des Wachstumspotenzials, Schaffung von Arbeitsplätzen, wirtschaftliche und soziale Resilienz und Unterstützung des grünen und digitalen Übergangs. Um Synergien auf europäischer Ebene zu maximieren, fordert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten auf, die sieben Europäischen Leitinitiativen zu berücksichtigen, die in der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021 für die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegt wurden.

Der nationale Aufbau- und Resilienzplan (ARP) ergänzt die umfassenden Informationen des Nationalen Reformprogramms (NRP). 

Nach positiver Bewertung durch die Europäische Kommission am 21. Juni 2021, wurde beim Rat der EU Finanzminister/innen am 13. Juli 2021 der entsprechende Durchführungsrechtsakt verabschiedet und der nationalen Aufbau- und Resilienzplan somit offiziell angenommen. Nun können erste Mittel, im Rahmen der Vorfinanzierung von 13% des Gesamtvolumens des Plans, fließen.

Konsultationsprozess

  • Die öffentliche Konsultation lief bis Freitag, 26. Februar 2021, 17.00 Uhr und richtete sich den EU-Vorgaben entsprechend an lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und andere relevante Interessenträger.
  • Die detaillierten Hintergründe zum Konsultationsgegenstand sowie die konkreten Fragestellungen können Sie hier downloaden: Nationaler Aufbau- und Resilienzplan  (PDF, 165 KB)