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Wohnsitzfinanzamt
Wohnsitzfinanzamt ist jenes Finanzamt, in dessen Bereich die Abgabepflichtige/der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder bei fehlendem Wohnsitz ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige vorwiegend aufhält.
Ausführliche Informationen zum Thema "Zuständigkeiten der Finanzämter" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion