Salzburg
Ermäßigungen des Bundeslandes Salzburg
Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. Der Notruf wird bei Betätigung an die Leitstelle des Anbieters weitergeleitet. Dafür ist ein Telefoneinzelanschluss erforderlich.
Zuständige Stelle:
Rotes Kreuz, Telefon: +43 800 808 001
Hilfswerk, Telefon: +43 662 43 47 02
Website zum Notruftelefon (Land Salzburg)
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Salzburg. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag kann von 1. Jänner 2025 bis 30. September 2025 ausschließlich elektronisch gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Einkommensnachweis
- Nachweis der Heizkosten für die Heizperiode
Zuständige Stelle:
Abteilung 3 Soziales des Amtes der Salzburger Landesregierung, Referat 3/03 - Soziale Absicherung und Eingliederung
Telefon: +43 662 8042-3669
E-Mail: heizscheck@salzburg.gv.at
Website zum Heizkostenzuschuss (Land Salzburg)
Landeshilfe
Salzburgerinnen und Salzburgern, die sich in einer nicht selbst verschuldeten Notlage befinden, hilft die Salzburger Landesregierung mit einer einmaligen finanziellen Unterstützung.
Zuständige Stelle:
Bezirkshauptmannschaft (Sozialamt) bzw. bei Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg die Caritas Salzburg.
Weihnachtsbeihilfe
Im Rahmen der Salzburger Landeshilfe besteht für Pensionistinnen/Pensionisten mit Mindestpension und Ausgleichszulage die Möglichkeit, eine Weihnachtsbeihilfe zu beantragen, wenn ihnen nach Abzug der Wohnkosten weniger als 969 Euro an Einkommen bleibt.
Zuständige Stelle:
Abteilung 3 Soziales des Amtes der Salzburger Landesregierung, Referat 3/03 - Soziale Absicherung und Eingliederung
Telefon: +43 662 80 42 - 35 43
E-Mail: soziales@salzburg.gv.at
Website zur Weihnachtsbeihilfe (Land Salzburg)
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Wird Hilfe zur Bewältigung von besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder zur Überwindung außergewöhnlicher Ereignisse benötigt, so kann ein Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen gestellt werden. In Betracht kommen insbesondere Hilfen zur Beschaffung von Wohnraum oder Hilfen zur langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen.
Zuständige Stelle:
Gruppe Soziales/Sozialamt der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. das Sozialamt des Magistrats der Stadt Salzburg
Website zur Hilfe in besonderen Lebenslagen (Land Salzburg)
Ermäßigungen der Stadt Salzburg
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können:
- Personen, die Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen,
- Arbeitslose,
- Asylwerberinnen/Asylwerber,
- working poor etc.
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist über das Netzwerk der Armutskonferenz und bei sozialen Hilfs- und Beratungsstellen, Caritas, Neustart – Saftladen, Katholischer Familienverband etc., erhältlich.
Zuständige Stelle:
Hunger auf Kunst und Kultur Salzburg
Telefon: +43 699 17 07 19 14
E-Mail: office@hkk-sbg.at
Website zum Kulturpass Salzburg (Hunger auf Kunst und Kultur)
Taxikarte für Senior*innen
Die Stadt Salzburg gewährt Personen, die nicht mehr in der Lage sind ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, eine mit Guthaben aufladbare Taxi-Karte.
Voraussetzung ab vollendetem 60. Lebensjahr:
- Mindestalter: ab 60 Jahren
- Kein Fahrzeug, das auf den Antragsteller angemeldet ist bzw. sich im Eigentum des Antragstellers befindet
- Hauptwohnsitz Stadt Salzburg, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen, Grödig, Hallwang, Anthering, Elixhausen, Eugendorf oder Koppl
- Gewisse Einkommensgrenzen
- Pflegegeldbescheid (ab der Pflegegeldstufe 3)
- Wird kein Pflegegeld oder Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 bezogen, ist ein entsprechendes ärztliches Attest über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Gesundheitsschädigung vorzulegen
Zuständige Stelle:
Magistrat Salzburg
Sozialplanung
Mirabellplatz 4
5024 Salzburg
Telefon: +43 662 8072-3202
E-Mail: soziales@stadt-salzburg.at
Website zur Taxikarte für Senior*innen (Magistrat der Stadt Salzburg)
Aktion "Essen auf Rädern"
Die Aktion "Essen auf Rädern" bietet die Möglichkeit, sich das Essen nach Hause liefern zu lassen. Die Zuschussleistungen der Stadt Salzburg werden je nach Einkommen berechnet.
Die Zustellung erfolgt durch den Vertragspartner, das österreichische rote Kreuz oder Landesverband Salzburg.
Zuständige Stelle:
Zuhause Essen – Rotes Kreuz
Kirchenweg 2
5071 Wals-Viehhausen
Telefon: +43 662 850 588
Website zu "Zuhause Essen für Senior*innen" (Magistrat der Stadt Salzburg)
