Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen von Verbraucherinnen/Verbrauchern wird erleichtert.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 9. September 2021
- Inkrafttreten: 1. Jänner 2022
Ziele
- Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie und der Warenkauf-Richtlinie
- Schaffung spezifischer Regelungen für die Gewährleistung für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen
- Erleichterung der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen von Verbraucherinnen/Verbrauchern
Inhalt
- Einbeziehung von Verträgen, bei denen die Verbraucherin/der Verbraucher Daten als Gegenleistung zur Verfügung stellt, in das Verbraucher-Gewährleistungsrecht
- Schaffung von Regelungen zu "Waren mit digitalen Elementen"
- Erfordernis einer ausdrücklichen Zustimmung beim Abweichen von objektiv erforderlichen Eigenschaften
- Entfall des Erfordernisses, Gewährleistungsrechte gerichtlich geltend zu machen
- Verlängerung der Vermutungsfrist für die Beweislastumkehr
- Verlängerung der Verjährungsfrist
- Ausweitung des Rückgriffs der gewährleistungspflichtigen Übergeberin/des gewährleistungspflichtigen Übergebers
Hauptgesichtspunkte
Die Regelungsinhalte der Digitale-Inhalte-Richtlinie sowie der Warenkauf-Richtlinie werden – der besseren Übersicht und der besseren Systematik wegen zusammengefasst – in einem einheitlichen, systematisch aufgebauten und gegliederten Gesetz, nämlich dem Verbrauchergewährleistungsgesetz, umgesetzt.
Ergänzend dazu werden auch gewisse Änderungen im Konsumentenschutzgesetz vorgenommen. Das allgemeine Gewährleistungsrecht des ABGB bleibt zwar größtenteils und vor allem in seinem Kern unangetastet. Gewisse Anpassungen waren aber zur Sicherstellung eines harmonischen Verhältnisses mit dem Verbrauchergewährleistungsgesetz auch hier vonnöten. Das betrifft den terminologischen Gleichklang ebenso wie etwa Fragen der Geltendmachung der Gewährleistungsbehelfe oder des Zusammenspiels von Gewährleistungsfrist und Verjährung sowie die gewährleistungsrechtliche Aktualisierungspflicht der Unternehmerin/des Unternehmers bei Waren mit digitalen Elementen und bei digitalen Leistungen. Und durch einen inhaltlichen Ausbau der bereits bestehenden Rückgriffsregelung wird die Wirksamkeit dieses Rechtsinstruments im praktischen Rechtsleben deutlich gesteigert.
All diese Regelungsmodule werden in einem übergreifenden Gesetzeswerk, nämlich dem Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz, zusammengefasst.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 175/2021 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion