Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Schulorganisationsgesetz u.a.
Es kommt zu einer Übernahme der "Sommerschule" in das Regelschulwesen.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 31. Dezember 2021
- Inkrafttreten: Voraussichtlich überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziele
- Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eines Übertritts in eine andere Schulart in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf, einen nationalen oder internationalen Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eine abschließende Prüfung in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Vorbereitung von Studierenden auf herausfordernde Unterrichtssituationen und ein gesamthaftes Unterrichtskonzept durch Vermittlung von Grundlagen der Unterrichts- und Schulorganisation (Sommerschule)
- Stärkung der Stellung der Kuratorien an technisch-gewerblichen höheren Lehranstalten
Inhalt
- Unterrichtsangebote in der unterrichtsfreien Zeit
- Projektunterricht in Verbindung mit sprachsensiblem Unterricht in verschiedenen Gegenständen
- Projektunterricht mit einem Schwerpunkt auf einzelnen Gegenständen
- Schaffung eines angeleiteten, eigenverantwortlichen Einsatzes von Studierenden als Praxis im Rahmen des Studiums
- Schaffung der Möglichkeit im Katastrophenfalle Unterricht nur IKT-gestützt durchzuführen
Hauptgesichtspunkte des Gesetzes
Im Sommer des Jahres 2020 fand in Folge der Corona-Pandemie erstmalig eine „Sommerschule“ statt. Das Ziel lag dabei vor allem auf dem Nachholen von durch Entfall von Präsenzunterricht entstandenen Defiziten. Im ersten Jahr nahmen 22.500 Schülerinnen und Schüler teil, im zweiten Jahr, im Sommer 2021, nahmen bereits mehr als 37.000 Schülerinnen und Schüler an der Sommerschule teil. Inhaltlich wurde das Konzept im Pflichtschulbereich auf Mathematik und Sachunterricht (in der Volksschule) erweitert, auf die Oberstufenformen ausgedehnt und inhaltlich variantenreicher gestaltet. Die Sommerschule in der erweiterten Form des Sommers 2021 soll in einer dynamischen Regelung in das Regelschulwesen so übernommen werden, dass auf die Situation der einzelnen Schülerinnen und Schüler eingegangen werden kann.
Die Form des Unterrichts in der Sommerschule wird sich in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I vom ganzjährigen Unterricht deutlich und grundlegend unterscheiden. Am Beginn wird ein Tag des Kennenlernens stehen, da die Gruppen zumeist heterogen und oft standortübergreifend sein werden. Der Unterricht wird abwechselnd themenzentriert, lehrerzentriert und projektorientiert verlaufen. Alternierend soll es fachlichen und überfachlichen Unterricht geben. Im Mittelpunkt der Sommerschule wird die Stärkung des Sprachbewusstseins in der Unterrichtssprache Deutsch im Bereich des Lesens, Schreibens, Hörverstehens und Sprechens, sowie der Erwerb von mathematischen Grundkompetenzen stehen. Grundsätzlich werden alle Schülerinnen und Schüler an allen Schulfächern teilnehmen.
An Volksschulen und Schulen der Sekundarstufe I wird am Ende der zweiwöchigen Sommerschule die Schülerinnen und Schüler jene Projekte präsentieren, an welchen sie während der zwei Wochen im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes gearbeitet haben. Der Unterricht in der Oberstufe wird grundsätzlich alle Fächer in einem Kurssystem anbieten. Die Kurse werden auch zur Vorbereitung auf die 9. Schulstufe im Zusammenhang mit einem Schulwechsel genutzt werden können.
Gleichzeitig werden Studierende die Gelegenheit erhalten, Erfahrungen in der Praxis in herausfordernden Unterrichtssituationen (neu zusammengestellte Schülergruppen mit heterogenen Vorkenntnissen und Leistungsfähigkeiten) zu sammeln.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 232/2021 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion