Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Passgesetz-Novelle 2021

Die Sicherheit der Reisedokumente wird erhöht und der Informationsaustausch für Geldwäschemeldestellen verbessert.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 6. Juli 2021
  • Inkrafttreten: zum Teil Anfang August 2021 

Ziele

  • Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus für österreichische Reisedokumente

  • Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen der Geldwäschemeldestelle und den Strafverfolgungsbehörden

Inhalt

  • Neukonzipierung der österreichischen Reisedokumente unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen und Standards im Bereich Dokumentensicherheit

  • Vereinfachung der Überprüfung von Dokumenten durch Behörden und Private

  • Anpassung der Datenverarbeitungsmöglichkeiten der Geldwäschemeldestelle zur Verhinderung bzw. Verfolgung bestimmter Straftaten

Hauptgesichtspunkte

Am 20. Juni 2019 wurde die EU-Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, beschlossen; diese findet ab dem 2. August 2021 Anwendung. Damit werden auf europäischer Ebene insbesondere einheitliche Mindestsicherheitsmerkmale für den Personalausweis festgelegt. Wesentlich ist dabei die Integration eines elektronischen Datenträgers wie sie bereits für Reisepässe vorgesehen ist.

Wenngleich diese EU-Verordnung unmittelbare Geltung erlangt, bedarf es jedoch im Bereich des Passgesetzes 1992 auf innerstaatlicher Ebene einiger Anpassungen: es wird insbesondere die Aufbewahrungsdauer der Papillarlinienabdrücke, die für Personalausweise bereits unionsrechtlich geregelt ist, auch für Reisepässe gelten.

Da die aktuell ausgegebenen Reisepässe seit 2006 kaum verändert wurden, wird die gegenständliche Novelle auch zum Anlass genommen, das Sicherheitsniveau der Reisepässe zu verbessern. Die neuen Reisepässe werden jedoch erst ab 1. Juli 2023 ausgestellt, da die Neukonzeption aufwändiger und zeitintensiver ist als die Überarbeitung der Personalausweise. Sollten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen wider Erwarten zu einem anderen Zeitpunkt vorliegen, wird die Möglichkeit bestehen, diesen durch Verordnung des Bundesministers für Inneres festzulegen. Die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten werden aufgrund der vorgeschlagenen Änderung des Gebührengesetzes 1957 nicht zu einer Gebührenerhöhung für die Antragstellerin/den Antragsteller führen.

Darüber hinaus werden einige Anregungen aus der Vollzugspraxis berücksichtigt sowie notwendige Anpassungen an andere Bundesgesetze vorgenommen, sodass insbesondere die Qualifikationsbezeichnung der Ingenieure und die Meistertitel in abgekürzter Form in Reisedokumente eingetragen werden können. Weiters werden die noch in Geltung stehenden Regelungen zur Miteintragung von Minderjährigen in Reisepässen entfallen.

Weiters wird die notwendige Datenübermittlung von Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten an die Passbehörden abgesichert werden und es möglich sein, strafprozessuale Daten für bestimmte Verfahren nach dem Passgesetz 1992 zu verarbeiten.

Mit diesem Bundesgesetz werden zudem die erforderlichen Adaptierungen des Bundeskriminalamt-Gesetzes vorgenommen, die zwingend erforderlich sind, um die Richtlinie (EU) 2019/1153 hinsichtlich des Aufgabenbereichs der im Bundeskriminalamt eingerichteten Geldwäschemeldestelle umzusetzen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 6. Juli 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres