Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Führerscheingesetz und Straßenverkehrsordnung 1960
Es werden Geschwindigkeitsübertretungen stärker sanktioniert.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 27. Juli 2021
- Inkrafttreten: zum Teil am 1. September 2021 und zum Teil am 1. März 2022
Ziel
- Verschärfung der Sanktionen bei Geschwindigkeitsübertretungen im höheren Ausmaß
Inhalt
- Anhebung der Geldstrafen (sowohl Mindest- als auch Höchststrafen)
- Deutliche Anhebung der Entzugszeiten für Lenkberechtigungen für Geschwindigkeitsdelikte
- Verdopplung des Beobachtungszeitraumes für Erstdelikte
- Verpflichtende Nachschulung und verkehrspsychologische Untersuchungen bei besonders gefährlichen Verhältnissen (Überschreitung 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts)
Hauptgesichtspunkte
Ausschlaggebender Punkt für diese Novelle des Führerscheingesetzes (21. FSG-Novelle) sind die Verschärfungen für die Sanktionierung von Schnellfahren. Die Entziehungszeiten der Lenkberechtigung für Schnellfahren wird deutlich erhöht und der Beobachtungszeitraum, nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder als Erstdelikt gilt, wird verlängert. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts (statt bisher 90/100) gelten jedenfalls als "unter besonders gefährlichen Verhältnissen" begangen. Unerlaubte Straßenrennen werden in die Aufzählung der "besonders gefährlichen Verhältnisse" aufgenommen und in diesen Fällen wird generell (nicht nur bei unerlaubten Straßenrennen) die Absolvierung einer Nachschulung jedenfalls vorgeschrieben und im Wiederholungsfall innerhalb von vier Jahren auch ein amtsärztliches Gutachten samt verkehrspsychologischer Untersuchung. Weiters wird in dieser Novelle eine Nachfolgeregelung für die Ausnahme der Gewichtsbeschränkung von Klasse B (3500 kg) für Elektrofahrzeuge geschaffen, die am 1. März 2022 außer Kraft treten wird.
Beschlossene Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960: Als Teil des Maßnahmenpaketes gegen Schnellfahrerinnen/Schnellfahrer werden die Geldstrafen für Schnellfahrerinnen/Schnellfahrer deutlich erhöht.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 154/2021 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie