Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Umweltförderungsgesetz
Es werden umfangreiche Mittel für die Umweltförderung im Inland u.a. für klimafreundliche Heizsysteme zur Verfügung gestellt.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 14. Oktober 2020
- Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziele
- Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für Investitionen zum Ersatz fossiler durch klimafreundliche Heizsysteme sowie zur thermischen Sanierung von Wohnbauten und sonstigen (insbesondere betrieblichen) Gebäuden in den Jahren 2021 und 2022
- Sicherstellung bzw. Fortführung einer effizienten Anreizförderung für betriebliche und kommunale Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen in den Jahren 2021 und 2022 insbesondere im Bereich der Verbesserung der Energieeffizienz bzw. -einsparung sowie des effizienten Einsatzes erneuerbarer Energieträger
Inhalt
- Sanierungsoffensive 2021 und 2022 – Förderung des Austausches fossiler Heizkessel durch klimafreundliche Heizsysteme
- Unterstützungsvolumen für einkommensschwache Haushalte zur Abfederung von Mehrbelastungen aufgrund des Umstiegs auf klimafreundliche Heizsysteme bzw. der Durchführung von thermischen Gebäudesanierungsmaßnahmen
- Haftungsrahmen für Energie-Contracting
- Anhebung Zusagerahmen reguläre Umweltförderung im Inland sowie Fortführung in den Jahren 2021 und 2022
Hauptgesichtspunkte
Die COVID-19-Krise hat zu tiefgreifenden konjunkturellen Einschnitten in beinahe allen wirtschaftlichen Sektoren geführt. Gleichzeitig besteht erheblicher Bedarf an strukturellen Änderungen unseres Wirtschaftssystems in Richtung Klimaneutralität. Aus volkswirtschaftlicher Sicht und zur Minimierung weiterer budgetärer Belastungen und Risiken ist die Ankurbelung der Konjunktur durch das Ermöglichen von klimafreundlichen Investitionen dringend geboten, zumal damit auch Lock-In-Effekte vermieden werden können. Gerade Investitionen, die im Rahmen der regulären Umweltförderung im Inland (einschließlich der Sanierungsoffensive) gefördert werden, sind durch positive konjunkturelle Effekte (Arbeitsplatz, Wertschöpfung usw.) bei gleichzeitiger Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen gekennzeichnet, und können im Rahmen dieser Instrumente budgetschonend angereizt werden. Daher werden im Rahmen des von der Bundesregierung vereinbarten Konjunkturpakets umfangreiche Mittel für die Umweltförderung im Inland und die Sanierungsoffensive zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 114/2020
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie